Mit der nachfolgenden Stellenausschreibung versucht die Stadt Dippoldiswalde, die nach der Abschaffung der Wehrpflicht nun fehlenden Zivildienstleistenden durch freiwillige „Bufdis“ zu ersetzen. Ob der Plan aufgeht, jemanden für ein monatliches “Taschengeld” zu einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zu animieren? Und warum greifen hier nicht die Gesetze zum Mindestlohn, wenn man sich dadurch Anspruch auf ALG I erwirbt?
Die Zeche zahlen in erster Linie wohl die „Bufdis“ selber, die für einen Niedriglohn arbeiten, aber auch kaum Rentenansprüche erlangen. Und auch der Steuerzahler wird durch die versprochenen Ansprüche auf das Arbeitslosengeld, welches sich angesichts der Höhe der Verdienste aber in engen Grenzen halten wird, belastet.
Leider werden durch den Einsatz der Freiwilligen auch Berufstätige, Unternehmer und Gewerbetreibende, die vergleichbare Tätigkeiten zum Erhalt ihres Lebensunterhaltes anbieten, ihrer Existenzgrundlage beraubt. (Ob die sich dafür dann als „Bufdis“ melden dürfen?)
Und wer profitiert nun davon? Diese Überlegungen über lassen wir jetzt Ihnen.
Öffentliche Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde schreibt ab dem 01.10.2011 mehrere Stellen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) aus.
Der BFD steht allen Männern und Frauen aller Altersgruppen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Der Einsatz erfolgt arbeitsmarktneutral im Bereich Umweltschutz in unserer Kommune. Zu den Arbeitsaufgaben gehören:
- Landschaftspflege
- Gewässerschutz
- Pflege öffentlicher Grünanlagen
Die Stellen werden für je 12 Monate besetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B ist erforderlich.
Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die SV-Beiträge werden komplett von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde übernommen. Es wird ein monatliches Taschengeld von 330,00 €, eine Verpflegungspauschale von 220,00 € sowie Fahrtkosten bis max. 40,00 € erstattet. Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Der BFD kann als Praktika anerkannt werden. Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis. Wer 12 Monate einen BFD leistet, erwirbt einen Anspruch auf ALG I.
Wenn Sie sich durch das Stellenangebot angesprochen fühlen schicken Sie bitte bis 31.08.2011 Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an die
Stadtverwaltung Dippoldiswalde
Frau Flemming
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Nicht beachtete Bewerbungen werden nur gegen Vorlage eines frankierten Rückumschlages zurückgesandt.
Dippoldiswalde, den 27.07.2011
I. Hoffmann
Hauptamtsleiterin