Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Pflegeausschussverordnung
Aus dem Mediaticker:
Das Sächsische Kabinett hat heute die Verordnung zur Änderung der Pflegeausschussverordnung beschlossen. »Mit ihr soll eine Anpassung der bisherigen Verordnung an den mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz neugefassten Paragraph 92 SGB XI sowie an die Versorgungswirklichkeit im Freistaat Sachsen erfolgen«, erklärte Sozialministerin Christine Clauß.
Paragraph 92 SGB XI sieht die Installierung eines Gremiums auf Landesebene vor, welches über Fragen der Pflegeversicherung berät. Die Sitzverteilung darin spiegelt zukünftig das Kräfteverhältnis auf Seiten der Pflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen noch deutlicher wieder.
Unabhängig hiervon ist in Zukunft der Sächsische Pflegerat im Landespflegeausschuss vertreten. Damit ist in diesem Gremium erstmalig ein Dachverband beteiligt, welcher ausschließlich die Interessen derjenigen wahrnimmt, die einen Pflegeberuf ausüben.
Mit der Verordnung soll des Weiteren klargestellt werden, dass sich die Geschäftsstelle und damit der erste Ansprechpartner des Landespflegeausschusses weiterhin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz befindet. Dieses übernimmt zukünftig auch die Personalkosten für die Geschäftsstelle, da diese mit der Führung der Geschäfte auf einen rechtskonformen Vollzug der Aufgaben des Landespflegeausschusses hinwirkt. Insofern werden durch die Geschäftsstelle auch hoheitliche Aufgaben wahrgenommen.
Mit Hilfe der Änderungsverordnung wird ferner klargestellt, dass die Mitglieder Reisekosten sowie Ersatz für sonstige Barauslagen und Zeitaufwand gegenüber der Institution geltend zu machen haben, welche sie im Landespflegeausschuss vertreten. Deren Erstattung durch den Freistaat Sachsen ist ausgeschlossen.