Was tun?
Jetzt wird es ernst, sehr ernst. Der Referentenentwurf des neuen “Leistungsschutzrechtes für Presseverleger” ist da. Und es gibt, wie bereits im Vorfeld sehr viel Kritik an diesem Gesetzesvorhaben.
Die Befürchtungen, dass dieses Leistungsschutzrecht für Presseverleger zur Monopolisierung der öffentlichen Sprache führt, eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellt und es für die meisten Leute (welche im Internet kommunizieren) unmöglich ist das neue Gesetz einzuhalten, scheinen sich zu bestätigen. Viele schwammige Formulierungen (die dann durch aufwändige und kostspielige Gerichtsprozesse ausgelegt werden müssen) , so zum Beispiel “Teile davon” (gemeint sind Teile eines Presseerzeugnisses).
Was aber sind nun Teile eines Presseerzeugnisses? Da hilft der Blick in den Rederentenentwurf nicht wirklich. Dort fand ich in diesem Zusammenhang die Aussage:
Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses.
Oha, was sind “kleine Teile” – Ein ganzer Artikel? ein Absatz? Eine Überschrift? Ein Satz? ein Wort? Eine Silbe? Eine Zahl? Oder gar ein Buchstabe oder eine Ziffer oder ein Satzzeichen? All dieses sind mehr oder weniger kleine Teile eines Presseerzeugnisses. Also mache ich vorher mit allen, von denen ich zitieren, zu denen ich (mit kurzem übernommenen Text) verlinken will vorher einen Vertrag und bezahle dann natürlich eine Lizenzgebühr? Und da unsere StattZeitung vermutlich auch unter die Definition “Presseverleger” fällt, müssen alle, die von uns zitieren mit uns einen Lizenzvertrag abschließen und an uns zahlen? Und was ist, wenn zwei oder mehr Leuten die gleiche Überschrift, ein gleicher Satz einfällt. Muß man dann vor Gericht beweisen, dass man nicht abgeschrieben hat? Oder gewinnt automatisch der, der als erster veröffentlicht? Oder muss man sich das dann irgendwie schützen lassen?
Eine ausführliche rechtspolitische Analyse dazu ist hier (und oben im zweiten Absatz) verlinkt. Rechtsanwalt Udo Vetter schreibt dazu in seinem law blog unter dem Titel “Digital kastriert”. Der Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz Thomas Stadler veröffentlichte eine Kurzanalyse dieses Gesetzentwurfes und Digitale Gesellschaft e.V. schreibt: Leistungsschutzrechtsentwurf ist Gefahr für Nutzer und digitale Öffentlichkeit.
Und dieser Artikel wäre von mir nicht geschrieben worden, wenn das geplante Leistungsschutzrecht schon gelten würde. Ich habe einfach zu viele “kleine Teile” von eventuellen Presseverlegern (zum Beispiel im zweiten Link die Überschrift von heise.de – mit Sicherheit ein Presseverlag – diese wird angezeigt, wenn die Maus über dem Link steht = Verstoß gegen das Leistungsschutzrecht) verwenden müssen…
August 29th, 2012 at 16:12
[...] nachdem der erste Versuch ein “Leistungsschutzrecht für Presseverleger” gesetzlich zu verankern gescheitert [...]