Darf denn der denn das?
Folgende Wahlwerbung entdeckte ich im Wochenkurier am 21. August (Seite 2):
Dr. Klaus Rogoll wirbt hier um Unterstützung von Klaus Brähmig, da dieser bisher ein zuverlässiger Partner für das Technische Hilfswerk (THW) war und er sich auch sonst toll für das THW eingesetzt habe.
Nun weiß man aber, dass Klaus Brähmig Mitglied des Deutschen Bundestages ist, in dem seine Partei (die CDU) mit ihrer Mehrheit auch die Regierung stellt.
Und das THW ist eine Bundesanstalt, die direkt dem Bundesinnenministerium untersteht. Somit ist das Technische Hilfswerk eine Einrichtung des Bundes!
Ergo macht die Bundesregierung mit dieser Annonce Wahlwerbung für sich selber bzw. die eigenen Parteifreunde, oder?
Fragend, Dippoldine
Anmerkung der Red.:
Die Manpower – also die eigentliche Arbeit – wird beim THW zu 98% von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet. Dr. Klaus Rogoll wurde als Vorsitzender des THW Helfer- und Fördervereins Sächsische Schweiz zitiert, bezog sich aber direkt auf das THW.
Dezember 1st, 2013 at 10:31
Nach mehreren telefonischen und schriftlichen Nachfragen erhielten wir Ende Oktober dann doch noch eine Antwort aus dem Büro des Bundeswahlleiters auf die kritische Frage der Dippoldine.
Rein rechtlich ist nichts an der Annonce zu beanstanden. Allerdings, und dies muss man auch der Fragestellerin bescheinigen, ein “Geschmäckle” -dies wird bei Wikipedia auch mit Ämterpatronage umschrieben- bleibt:
Sehr geehrter Herr Frey,
auf Ihre Anfrage vom 30. August 2013 und Ihre Nachfrage vom 24.09.2013 komme ich heute zurück und bitte die verzögerte Beantwortung, die durch das extrem hohe Arbeitsaufkommen rund um den Wahltag und Personalengpässe begründet ist, zu entschuldigen.
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem an uns übermittelten Zeitungsausschnitt – anders als von Ihrem Anfrager geschildert – nicht um eine Aussage des THW selbst, sondern um den Vorsitzenden eines THW Helfer- und Fördervereins handelt. Bei diesen handelt es sich allerdings um gemeinnützige Vereine im Sinne des Privatrechts, die den Zweck haben, die Arbeit des THW zu unterstützen. Eine irgendwie geartete unzulässige Wahlbeeinflussung durch amtliches Verhalten kann hier daher nicht in Rede stehen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Unterschrift)