Amtsblatt ist wertlos
Dies muss man zumindest für den amtlichen Teil von Dippolds Boten konstatieren.
Entsprechend §29 der Geschäftsordnung des Stadtrates hat der Oberbürgermeister die Öffentlichkeit über die wesentlichen Beschlüsse des Stadtrates zu informieren.
Laut Sächsischer Gemeindeordnung (§ 11, SächsGemO) hat eine Stadt/ Gemeinde zudem die Verpflichtung, ihre Bürger laufend über allgemein bedeutsame Angelegenheiten ihres Wirkungskreises zu informieren. Hier wird deutlich darauf hingewiesen, dass dafür auch die elektronischen Formen zu nutzen sind.
Und die Realität? Das Amtsblatt erscheint unzuverlässig, die Verteilung funktioniert eher zufällig – und die Informationen sind völlig wertlos.
Ein Beispiel gefällig? In der Ausgabe 06 vom 27. Juni in Dippolds Boten konnte man unter dem Abschnitt „Öffentliche Bekanntmachungen“ die Beschlüsse der letzten Stadtratssitzung nachlesen. Neben verschiedenen anderen Punkten ist dort zu lesen:
“Beschluss Nr.: 090/ 2014: Umnutzung vorhandener Gebäude für Löschversuche in Schmiedeberg, Flst. 160/ 13″
Wie wir aber bereits berichtet haben, wurde dieser Beschluss gerade nicht gefasst.
Leider verspürt man bei Oberbürgermeister Ralf Kerndt weder das Verantwortungsbewusstsein noch den Willen, die Bürger ausreichend zu informieren bzw. vor Entscheidungen in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Seit das Amtsblatt von Dippoldiswalde als gedruckte eigenständige Zeitung existiert, hat Ralf Kerndt (bis auf die Erstausgabe) kein einziges Mal persönlich den Kontakt zu den Lesern gesucht. In anderen Kommunen und Amtsblättern erklären gerade die Rathauschefs die aktuellen Beschlüsse und Entwicklungen.
Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die Pflicht zur Abhaltung von Einwohnerversammlungen bisher einfach immer wieder ignoriert wurde: Laut § 22, Sächsische Gemeindeordnung – Einwohnerversammlung:
(1) Allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung anberaumen. Einwohnerversammlungen können auf Gemeindeteile beschränkt werden. Die Einwohnerversammlung wird vom Bürgermeister spätestens eine Woche vor ihrer Durchführung unter ortsüblicher Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter leitender Bediensteter, sofern der Gemeinderat nicht eines seiner Mitglieder damit beauftragt. Gemeinderäte und Vertreter der Gemeindeverwaltung müssen den Einwohnern für Fragen zur Verfügung stehen.
Was bleibt ist die Hoffnung, dass bei diesen Aufgaben der Verwaltung mit dem neuen Oberbürgermeister Jens Peter insgesamt eine Besserung eintritt. Das Problem hat er bereits analysiert und erkannt: „Wir müssen an der Öffentlichkeitswirksamkeit und an der Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung arbeiten.“ Es gab in der Vergangenheit aus seiner Sicht ein „Kommunikationsproblem“ woran man zukünftig arbeiten sollte. Aber auch die Thematik von Einwohnerversammlungen zu speziellen Themen steht weit oben auf der Agenda von Jens Peter (im FRM-Interview etwas ab Minute 12).
Wir – die Dippser StattZeitung – freuen uns bereits darauf.
Juli 2nd, 2014 at 18:00
Jaja. Wir werden es erst wissen wenn den Worten Taten folgen.
Ansonsten ändert sich ja eh nix in der sturren Verwaltung!
Es sei den der neue hoch bezahlte Beigeordnete (den man sich eigentlich gar nicht leisten kann) haut auch mal auf dn Tisch und schaut auf den Stadtrat und ruft Ihn zur Ordnung!!
Juli 2nd, 2014 at 19:02
Und das Dorffest von Reinholdshain war auch schon Geschichte bevor das Amtsblatt im Briefkasten lag.