Dippser StattZeitung

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Artikel der Kategorie November, 2014

Achtung: Wichtiger Termin für Kleinkläranlagenbesitzer

November 11, 2014 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein, Landkreis, Pressemitteilung, Sonstiges Kommentare deaktiviert

Öffentliche Bekanntmachung

des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, unteren Wasserbehörde,

zur Anpassung der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik

Diese öffentliche Bekanntmachung richtet sich an alle Grundstückseigentümer die ihr häusliches Abwasser in einer Kleinkläranlage reinigen,

–   die noch nicht dem Stand der Technik entspricht,

–   die direkt in ein Gewässer einleitet oder das behandelte Abwasser auf dem Grundstück versickern lässt und

–   für die keine Übergangslösung, d. h. befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Kleinkläranlagenverordnung (unmittelbar anstehender Anschluss an ein öffentliches Abwassernetz) existiert.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. eine vollbiologische Reinigungsstufe besitzen müssen. Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind nachzurüsten, soweit das geltende Abwasserbeseitigungskonzept des zuständigen Abwasserzweckverbandes bzw. der Gemeinde den weiteren Betrieb der Kleinkläranlage vorsieht.

Anstelle der Nachrüstung der vorhandenen Kleinkläranlage kann auch eine abflusslose Grube errichtet werden. Hierbei ist aber zu gewährleisten, dass das gesamte häusliche Abwasser (Toiletten-, Küchen- und Badeabwässer) gesammelt und dem zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde überlassen wird.

Welche Art der Entwässerung das Abwasserbeseitigungskonzept für ein Grundstück vorsieht, ist beim zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde zu erfragen.

Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die nach dem geltenden Abwasserbeseitigungskonzept über 2015 hinaus betrieben werden sollen und noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, hat der Gesetzgeber eine Übergangszeit vorgesehen, innerhalb der durch den Anlagenbetreiber eine entsprechende Nachrüstung zu erfolgen hat.

Diese Übergangszeit endet am 31. Dezember 2015.

Nach Ablauf des 31. Dezember 2015 erlischt das Wasserrecht, das bisher eine Einleitung der mechanisch oder teilbiologisch behandelten Abwässer in ein Gewässer bzw. deren Versickerung auf dem Grundstück erlaubt hat.

Die untere Wasserbehörde ist daher gehalten, Kleinkläranlagen die ab dem 1. Januar 2016 noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, im Regelfall verschließen zu lassen. Bis zur erfolgten Nachrüstung können die Anlagen dann nur noch als abflusslose Grube betrieben werden. Dabei ist deren Dichtheit sicherzustellen. Die hierdurch anfallenden Entsorgungskosten hat der jeweilige Anlagenbetreiber zu tragen.

In nachgewiesenen Härtefällen und in den Fällen, in denen der Anlagenbetreiber die Nichteinhaltung des Termins nicht verschuldet hat bzw. wo ein Anschluss an ein öffentliche Abwassernetz bis 2018 noch ansteht, kann im Einzelfall und ausnahmsweise eine vorübergehende Duldung der Einleitung des – wenn auch mangelhaft – gereinigten Abwassers erfolgen.

Von einem fehlenden Verschulden kann regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn der Anlagenbetreiber nachweist, dass er rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Frist einzuhalten. Das setzt voraus, dass noch im Jahr 2014 ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik abgeschlossen wurde, in dem das beauftragte Unternehmen verpflichtet worden ist, die Umrüstung spätestens bis 31. Dezember 2015 durchzuführen.

Die Gewässereinleitung oder Versickerung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage  die ab 1.01.2016 nicht dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Aktuell wird die Neuerrichtung/Nachrüstung von Kleinkläranlagen bzw. die Umstellung auf eine abflusslose Grube durch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt gefördert. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank.

Anträge auf Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die zuständige Gemeinde einzureichen. Eine Förderung setzt voraus, dass mit dem Bauvorhaben vor dem 31. Dezember 2015 begonnen wird.

Seit dem 18. Februar 2014 wird von der Sächsischen Aufbaubank auch ein Darlehensprogramm für Kleinkläranlagen angeboten.

Grundstückseigentümer, die derzeit noch eine Kleinkläranlage betreiben, die nicht dem Stand der Technik entspricht, sollten sich zur Vermeidung späterer Nachteile zeitnah mit dem zuständigen Abwasserzweckverband/der Gemeinde in Verbindung setzen, um das weitere zeitliche und inhaltlichen Vorgehen abzustimmen

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Tipp: Beratung und Umbau übernimmt auch die Firma AWT- Gloess aus Reinhardtsgrimma. Kontaktdaten hier.

Als du nicht da warst hielt unsere Liebe mich fest

November 10, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Kunst/Kultur, Personalien 2 Kommentare →

Vom Verlag DeBehr aus Radeberg erreichte uns die Bitte, über einen neu erschienenen Roman zu berichten. Daber handelt es sich um das Erstlingswerk der Dippser Autorin Angela Zimmermann.

Kann Liebe Wunder bewirken? Ein berührender Roman über tiefe Gefühle, die körperliche Grenzen überschreiten.
Toni wollte nur schnell zum Bäcker, doch nun sitzt Nell an seinem Krankenbett auf der Intensivstation. Ihr Mann hat einen tragischen Unfall erlitten, ob er jemals wieder die Augen aufschlagen wird, kann kein Arzt sagen. Bald schon passieren mysteriöse Dinge um Nell herum. Die Schatten eines dunklen Geheimnisses kündigen sich an, das Nell alsbald am Guten im Menschen zweifeln lässt. Derweil verschlechtert sich Tonis Zustand immer mehr… er kann ihr nicht beistehen, oder doch?


Als du nicht da warst hielt unsere Liebe mich fest – ROMAN
Angela Zimmermann

326 Seiten Taschenbuch, 12,95 Euro
ISBN: 9783957530912

Dies sollten Sie nicht tun!

November 09, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Allgemein, Aus dem Rathaus, Service, StattVerwaltung/ StattRat, Werbung 2 Kommentare →

Im letzten Amtsblatt rief die Verwaltung dazu auf, Fotos einzusenden und unter Abtretung aller Rechte der Stadt zu überlassen.

Erst einmal sollte eine Verwaltung wissen, dass das Urheberrecht nicht übertragen werden kann. Es erlischt selbständig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, so dass auch die Erben in jedem Fall gehört werden müssten. Die vorbereitete Vereinbarung ist so also rechtlich gar nicht zulässig.

Wenn man z.B. Fotos oder andere schöpferische Werke veröffentlichen will, kann man Nutzungs- oder Verwertungsrechte übertragen.

Für diesen Fall wurde die Organisation Creative Commons gegründet, um rechtssichere Vereinbarungen zu erarbeiten.
Dort gibt es verschiedene Module, über die man einzeln entscheiden kann. Z.B.:
* Soll Ihr Name als Urheber genannt werden?
* Ist eine kommerzielle Nutzung erlaubt?
* Darf man Veränderungen am Werk, z.B. Retuschen am Foto, vornehmen, etc.

Es wäre sicherlich besser gewesen, wenn man sich im Rathaus vorher mit diesem Thema auseinandergesetzt hätte.

Im Übrigen sollte man auch Vorsicht bei der Vergabe von Nutzungs- oder Verwertungsrechten walten lassen. Die Stadt plant ihrerseits die Herausgabe einer „Bürgerbroschüre“, die finanziell aber durch einen Verlag eigenständig getragen werden soll. Also verdient dann ein privates Unternehmen Geld mit Ihren zur Verfügung gestellten Fotos.

Gleiches gilt für eine neue Homepage der Stadt oder für weitere Geschäfte, die bisher noch nicht laut genannt wurden.

Kritsch anzumerken wäre aber auch, dass für ein gutes Image der Stadt auch ein Budget zur Verfügung stehen sollte. Mit diesem sollte man professionelle Fotografen honorieren, wenn ein besonderes Bild benötigt wird. Nicht umsonst ist Fotograf ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Für den Alltag wäre es sicher vorstellbar, Absprachen mit guten Hobbyfilmern oder einem Fotozirkel zu treffen. Aber auch diese Werke sollten als nette Geste mit einem kleinen Obolus bedacht werden. Für eine Chronik aus der Gegenwart unserer Stadt wäre dies sogar für kommende Generationen zwingend notwendig.

Keine Einwohnerversammlung geplant

November 07, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Allgemein, Aus dem Rathaus, Bürgerinitiativen Kommentare deaktiviert

Unlängst wollte ich gern vom Oberbürgermeister wissen, ob die Stadt in absehbarer Zeit eine Einwohnerversammlung plant. Mir war das wichtig, weil man vor Steuererhöhungen oder der Privatisierung kommunaler Kitas oder weiterer finanzieller Belastungen der Bürger erst einmal mit diesen Betroffenen sprechen sollte, ggf. die Hintergründe erläutern muss, eh diese per Zahlungsaufforderung auf die harte Tour über Mehrbelastungen informiert werden.
Der Fakt, dass bei der Stadtratssitzung im November über 50 Gäste anwesend waren, zeigt allein das Interesse an den Entscheidungen im Rathaus. Allerdings darf der Bürger bei der Stadtratssitzung keinerlei Meinung äußern, was in einer Einwohnerversammlung anders wäre.

Leider erhielt ich eine abschlägige Antwort. Da es nun in Dippoldiswalde ja auch einen Ortschaftrat gäbe, könne ja dieser nun seinerseits eine Einwohnerversammlung durchführen.

Auf Nachfrage musste Jens Peter dann allerdings eingestehen, dass der Dippser Ortschaftsrat für den Großteil der im Raume stehenden Fragen gar nicht zuständig ist. Insofern kann man hoffen, dass mit dieser neuen Erkenntnis auch noch einmal die Durchführung einer Einwohnerversammlung neu überdacht wird.

Es wäre so schön gewesen: Aussagen von Oberbürgermeister Jens Peter wenige Tage nach seinem Amtsantritt in Dippods Boten:

Die Erfahrungen, die ich hier machen durfte (Anm.d.Red.: Jens Peter als Ortsvorsteher in Reinholdshain), sollte jeder politikverdrossene Bürger einmal erleben, denn wenn alle Bürger – ein Ziel vor Augen – gemeinsam arbeiten, kann viel gelingen.

Eine lebendige und wache, zum Engagement bereite Bürgerschaft, die sich selbstbewusst und kritisch in ihre eigenen Dinge einmischt und sie nicht selten selbst in die Hand nimmt, gehört zu den Schätzen, die unsere Stadt und ihre Ortsteile zu bieten haben. Genau betrachtet ist es eigentlich das größte Pfund, mit dem wir wuchern können. Für eine solche Bürgerschaft zu arbeiten ist vielleicht manchmal anstrengend, vor allem aber macht es Freude und war ein wesentlicher Grund für mich zu kandidieren.

„Sachargumente“

November 06, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Dippolds Info 2 Kommentare →

Dies war das gestrige Modewort von Oberbürgermeister Jens Peter, als über die Zukunft von Dippoldiswalde diskutiert wurde.

Der Ist-Stand:
Dieser wurde durch die Kämmerin Heike Herzig vorgestellt. Aktuell fehlen im Dippser Haushalt (und wohl auch in den Folgejahren) etwa 800.000 Euro. Dippoldiswalde, dies sollte man ehrlich sagen dürfen, ist schon seit mehreren Jahren nicht mehr kreditwürdig.
Dies wäre aber spätestens in zwei Jahren wichtig, wenn mit dem Neubau der Oberschule in Schmiedeberg begonnen werden soll.

Die Kämmerin legte eine Übersicht vor, die katastrophale Zustände im Rathaus vermuten lässt. Knapp 400.000 Euro fehlen, weil falsch geplant, falsch abgerechnet oder nicht kontrolliert wurde. Für die Jahre 2011-2013 fehlen noch immer die Jahresabschlüsse, für 2012 erwartet Heike Herzig einen Verlustvortrag „in Größenordnungen“.

Den Stadträten wurde wieder einmal eine detailliertere Aufstellung zugearbeitet, die den Bürgern möglichst nicht bekannt gegeben werden soll.

Wie falsch dieser Ansatz ist, zeigte ein kurzer Disput, als die Verwaltung, insbesondere die nicht anwesenden Ex-OB R. Kerndt und Ex-Kämmerin A. Hamann, verantwortlich für dieses Dilemma gemacht werden sollten.
Hier parierte Heike Herzig umgehend und erinnerte, dass ja der Stadtrat die Weichen stellt und auch der Stadtrat Aufträge, Abrechnungen, Haushaltpläne, etc. beschließt.

Keine neue Kita für Ulberndorf
In Hinblick auf die vorher bekannt gewordenen Zahlen war die Diskussion schnell beendet. Die private Initiative für eine neue Kindertagesstätte in Ulberndorf wird nicht unterstützt, der Bedarfsplan für Kitas im Stadtgebiet wurde beschlossen und eine entsprechende Ulberndorfer Petition für die neue Kita wurde abgewiesen.

Außer einem kurzen Geplänkel über einen evtl. geänderten Personalschlüssel der neuen sächsischen Landesregierung und ein paar Phrasen „Wir würdigen das Engagement unserer Bürger“ gibt es hier nichts zu berichten.

Höhere Elternbeiträge
Zwischen Variante 1 –max. Erhöhung der Elternbeiträge auf 23% der Betriebskosten- und Variante 2 –Angleichung auf „Schmiedeberger Niveau“- Bestand ein Unterschied von 110 T€. OB Jens Peter hoffte immer, dass die Stadträte Vorschläge machen, wie diese Deckungslücke geschlossen werden könnte. Da diese Vorschläge nicht kamen und die Diskussion schon sehr emotional geführt wurde, kündigte J. Peter auch schon einmal Einsparungen beim Budget für die Ortschaftsräte an.

Zuweilen wurde insbesondere den Vertretern der Freien Wähler Wahlbetrug vorgeworfen, wohingegen andere Stadträte gern den Eingemeindungsvertrag mit Schmiedeberg umgeschrieben hätten, damit alle Dippser zukünftig gleich hohe Steuern zahlen können.
Von Dippser Stadträten wurde vorgeschlagen, dass man das Projekt PolyPark gegen die Elternbeiträge opfern könnte, was OB Jens Peter zu Äußerung im Stile einer Domina veranlasste: Haushaltkonsolidierung heißt: „Wir müssen jemanden weh tun!“

Die Variante 2 wurde beschlossen.

Privatisierung aller kommunaler Kitas
Diese Diskussion war äußerst skurril. Dazu gab es wieder geheime Beschlussvorlagen für die Stadträte, weil es ja irgendwie um Personal oder Lohn ginge.

Der Großteil der über 50 Gäste der Stadtratssitzung war wegen diesem Tagesordnungspunkt gekommen und mussten mit anhören, dass es den Verantwortlichen eigentlich nur um eine Arbeitskraft im Rathaus geht (50.000,- Euro), die eine Koordinierung der Kitas (nebst Abrechnung) jetzt übernimmt. Über die Zukunft der kommunalen Angestellten wurde kaum nachgedacht. Im Übrigen bieten ja private Träger zuweilen schon viel mehr für Kinder als Erzieher, war sich mancher Stadtrat sicher.

Als Jens Mücklich nachfragte, warum private Träger besser sind und warum die Stadt nicht wirtschaftlich arbeiten kann, blieben viele Münder offen – und die Frage inhaltlich unbeantwortet.

Der „Grundsatzbeschluss“ für die Privatisierung der Kitas wurde trotzdem gefasst. Man können ja später noch sehen, ob man die einzelnen Einrichtungen wirklich abgeben möchte.

Steuererhöhungen oder … Straßenbaubeiträge!
Dies war tatsächlich ein Szenario, was der Oberbürgermeister an die Wand malte. Dabei war er es, der noch im Wahlkampf die Abschaffung dieser Gebühren für sich verbucht hatte.

Seitens Karelli Krischker kam die Kritik, dass man sich zuerst einmal bei den Steuern bedient, anstatt Einsparungen bei diversen Ausgaben zu prüfen. René Schlechter sagte mystisch, dass durch das Rathaus im letzten Jahr über 100.000 Euro an die Parksäle geleitet wurden, was nicht mit dem Stadtrat abgestimmt war. Da eine scharfe Gegenrede ausblieb, scheint dieser Vorwurf tatsächlich zu stimmen.

Bei den verschiedenen Grundsteuern steigen die Kosten um etwas mehr als 3%. Diese werden auch durch Vermieter umgelegt und treffen letztendlich jeden Einwohner unserer Gemeinde. Die Gewerbesteuer wird um 2,56% angehoben

Hundebesitzer im Glück – vorerst
Da die Vorlage der Verwaltung nicht so übersichtlich wie gewohnt war, wurde diese Beschlussfassung vertagt.