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Blind ins nächste Desaster?

März 05, 2015 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Rettungsdienste, Schmiedeberg, Service

Irgendwie gleichen sich die Argumentationen. Beim Beschluss zur Privatisierung der Dippser Kitas bzw. als Antwort auf die Kritiker hieß es immer, dass hier mitnichten ein Beschluss zur Übertragung an Freie Träger zur Debatte steht, man wolle lediglich das Interesse ausloten.
Nun wolle man beim Kauf des Bauhofes in Schmiedeberg, die StattZeitung berichtete, lediglich die Kaufpreisvorstellungen der Verkäufer in Erfahrung bringen.

Niemand in Dippoldiswalde würde derzeit eine größere Summe Geld darauf setzen, dass die Privatisierung der Kitas noch gestoppt würde. Dabei wurde bis jetzt noch nicht einmal öffentlich durch das Rathaus erklärt, welche Vorteile (Kosteneinsparungen) dieser drastische Schritt haben wird.

Als bei der gestrigen Diskussion im Haupt- und Verwaltungsausschuss des Stadtrates Klaus Walter (Freie Wähler) erklärte, dass Kaufverhandlungen hauptsächlich den Kauf eines Objektes zum Ziel haben, Alternativen zu diesem Geschäft bisher noch gar nicht geprüft wurden, hatte er den Finger in die Wunde gelegt. Zuvor hatte auch Karelli Krischker (SPD) angemahnt, dass es noch zu viele offene Fragen gebe, um bereits jetzt über einen Kauf zu beraten. Hauptsächlich verwies auch sie über ein fehlendes Bauhofkonzept und erinnerte daran, dass für den jetzigen Schmiedeberger Bauhof noch Gelder und Zinsen aufgebracht werden müssen, da dieser mit Krediten durch die ehemalige Gemeinde Schmiedeberg finanziert wurde. Dass für ein vorbereitendes Konzept von der Verwaltung genaue Kaufpreiskosten bekannt sein müssten, so ein Argument von Oberbürgermeister Jens Peter, irritierte wiederum Günter Geißler (CDU). Es gäbe doch Bodenrichtwerte bzw. auch kalkulatorische Kostenansätze für vorhandene Gebäude?

Die Stadtverwaltung wünscht sich gern einen eigenen Bauhof. Sachgebietsleiter Thomas Quinger (Technische Dienste) bezeichnete es als “charmant”, wenn man über das Grundstück allein verfügen könne. Nach einer Begutachtung machte aus seiner Sicht das ebenfalls zur Debatte stehende Lagerhaus einen guten Eindruck. Für die Lagerung von Batterien (die z.B. für Straßenabsperrungen benötigt werden) müsste das Gebäude allerdings beheizt werden. Die Frage, ob die vorhandene Kalthalle dann auch entsprechend wärmegedämmt werden muss (hier könnte ein Abriss mit Neubau vielleicht sogar billiger sein), wurde nicht gestellt.
Desweiteren wurde quasi per Dekret in den Raum gestellt, dass Dippoldiswalde zwei Standorte für den Bauhof bräuchte. Ob sich ein privat geführtes Bauunternehmen, mit solchem muss sich der Bauhof durchaus vergleichen lassen, zwei gut ausgestattete Lagerplätze im Abstand von 8 km (10 min Fahrzeit) leisten würde?

Seitens der Dippser Feuerwehr beantwortete Stadtwehrleiter Michael Ebert die weiteren Fragen der Stadträte. So kritisierte er die Berichterstattung der Dippser StattZeitung und erklärte, dass Katastrophenschutz bisher keine Beachtung beim Neubau der verschiedenen Gerätehäuser für die Feuerwehr gespielt hätte. “Katastrophenschutz wäre Bevölkerungsschutz”, zudem verwies Michael Ebert bei seinen Ausführungen auf verschiedene Gesetze (Polizeigesetz des Freistaates Sachsen § 3-7 sowie das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz -SächsBRKG-).
Für Unruhe bei den Stadträten sorgte dann die Aussage, dass der Landkreis alle Katastrophenschutzlager aufgegeben habe und “nur noch” mit finanziellen Leistungen helfen würde. Von der Stadt Dippoldiswalde wurden später diverse Lagerbestände übernommen, die zurzeit in einem Lager in Reinholdshain unterbracht sind.

Klaus Walter hätte in diesem Zusammenhang gern gewusst, welche Geräte die Stadt benötigt (Kosten) und welche finanziellen Belastungen zudem deren Unterhalt zukünftig kosten werden. Hier konnte die Verwaltung nicht konkret antworten.

Eine Recherche der StattZeitung im entsprechenden Gesetz des Freistaates (SächsBRKG) ergab, dass entsprechend § 3 die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie der Freistaat Sachsen als Träger des Katastrophenschutzes benannt werden. Andere Kommunen könnten sich hierbei beteiligen, “soweit die Erfüllung dringender eigener Aufgaben dadurch nicht ernstlich gefährdet wird.” Hier dürfte die anstehende Haushaltkonsolidierung in Dippoldiswalde durchaus diesem Engagement entgegen stehen.

Bei seiner abschließenden Zusammenfassung der Diskussion gab Jens Peter viele Punkte wieder, die für das (finanzielle) Engagement für den Kauf des Bauhofes sprechen. Synergieeffekte, gute Lage, Entwicklungspotential … Die Forderungen nach einem Konzept, nach Prüfung von Alternativen oder Kosten nannte er hier nicht mehr. Und so beauftragte der Haupt- und Verwaltungsausschuss die Verwaltung mit entsprechenden Kaufpreisverhandlungen.

2 Kommentare to “ Blind ins nächste Desaster? ”

  1. # 1 Heiko Frey - Redaktion StattZeitung schreibt:
    März 5th, 2015 at 20:49

    Ist Katastrophenschutz tatsächlich eine Pflichtaufgabe der Kommune? Über die Antwort auf unsere Frage berichten wir selbstverständlich:

    Hallo Herr Antoniewski,

    in der Sitzung des Haupt- und Verwaltungsausschusses am Mittwoch war ein wichtiges Argument bei der Diskussion um den Kauf des Schmiedeberger Bauhofes, dass Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe der Kommune wäre.

    Eine Überprüfung dieser Aussage machte uns in der Redaktion der StattZeitung Sorgen: In welchem Gesetz ist diese Pflichtaufgabe geregelt? Allein der Begriff „Katastrophe“, aber erst recht ein ausgerufener Katastrophenfall haben tiefgreifende Auswirkungen – auch auf die Finanzierung der dann anfallenden Kosten.

    Da der Katastrophenschutz nach Information der StattZeitung nicht (!) den Kommunen per Gesetz zugeordnet ist, könnte hier die Weisung einer höheren Instanz erfolgt sein. In diesem Fall müsste aber die (finanzielle) Mehrbelastung der Gemeinde entsprechend ausgeglichen werden.

    Bitte teilen Sie uns den Sachstand mit und informieren Sie uns über die tatsächlich existierenden Gesetze.

    Besten Dank vorab
    Heiko Frey

  2. # 2 Dippser StattZeitung | Eine unglückliche Diskussion schreibt:
    März 11th, 2015 at 08:44

    [...] kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen für den Katastrophenschutz zuständig sind. Den Verlauf der Beratung im Haupt- und Verwaltungsausschuss nannte er “unglücklich”. Hier wurden den Stadträten zweifelsfrei erklärt, dass die [...]

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