Dippser StattZeitung

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Artikel der Kategorie ‘Sonstiges’

Schmiedeberger OR mit interessantem Thema läd alle Bürger ein!

November 21, 2014 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein, Bürgerinitiativen, Niederpöbel, Obercarsdorf, Oberpöbel, Ortsteile, Schmiedeberg, Sonstiges, Vereine berichten 4 Kommentare →

Am Montag den 24 .11.2014 veranstaltet der Ortsrat und die neu gegründete Interessengemeinschaft  Bahn, um 19 Uhr im Gemeindesaal in Schmiedeberg eine Bürgerrunde. Thema: Wenn 2015 die  Bimmelbahn wieder  bis Kipsdorf fährt. Was können wir als Schmiedeberger den Fahrgästen bieten. Ideen und Vorschläge können alle interessierten Bürger zu diesem Thema einbringen.  Ich finde dieses Thema wichtig, was die Schmiedeberger  hier aufziehen möchten , da ja in ‘Dippoldiswalde dieses Thema immer verdrängt wird bzw. kein eigenes  Tourismus Konzept für die Kleinbahn hat.

 

Würdige Bürger sowie Vereine gesucht

November 19, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Pressemitteilung, Sonstiges Kommentare deaktiviert

Pressemitteilung zum Neujahrsempfamg des Oberbürgermeisters

1. Verleihung DIPPOLD
Anlässlich des jährlichen Neujahrsempfanges wird die Verleihung des DIPPOLD vorgenommen.

Mit der vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Januar 2014 beschlossenen Ehrenordnung können auch von jedem Bürger der Großen Kreisstadt und deren Ortsteile Vorschläge zur Verleihung des DIPPOLD mit einer aussagekräftigen Begründung eingereicht werden.

Der Dippold wird an Persönlichkeiten verliehen, die mit ihren Leistungen insbesondere auf kulturellem, sportlichen, sozialem, wirtschaftlichem, kommunalpolitischem Gebiet, bei der Entwicklung des Stadtgebietes sowie in hervorragender Weise der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde und ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn bewiesen haben.
Der Besitz des Bürgerrechts der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde ist nicht Voraussetzung für die Verleihung des Dippold. Bei der Verleihung des Dippold ist ein strenger Maßstab anzulegen.

2. Auszeichnung Großer Zinnteller mit Gravur
Ebenso können von jedem Bürger der Großen Kreisstadt und deren Ortsteile Anregungen zur Auszeichnung mit einem Großen Zinnteller eingereicht werden. Die Vorschläge sind mit einer aussagekräftigen Begründung abzugeben.

Mit einem Zinnteller werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich um das Wohl und Ansehen der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde besondere Verdienste erworben haben. Dasselbe gilt für Persönlichkeiten, die eine hervorragende Leistung erbracht haben oder mit der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde bzw. deren Ortsteilen in besonderer Weise verbunden sind.

Die Anerkennung besonderer Verdienste um das Wohl und Ansehen der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde setzt hervorragende Leistungen, insbesondere auf staatsbürgerlichem, wissenschaftlichem, kulturellem, sportlichem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet voraus.

3. Auszeichnung „Dippser Verein des Jahres”
Zudem kann ebenfalls aus Anlass des Neujahrsempfanges jährlich ein verdienstvoller Verein, welcher im Vereinsregister aufgenommen ist, eine Auszeichnung erhalten. Die Auszeichnung „Dippser Verein des Jahres” kann erhalten, wer mit Leistungen auf kulturellem, sportlichem oder sozialem Gebiet oder auf dem Gebiet der Nachwuchsförderung hervorragend tätig geworden ist.
Das Preisgeld beträgt 200,00 €.

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Für den Neujahrsempfang 2015 wird hiermit um Auszeichnungsvorschläge bis spätestens 10. Dezember 2014 gebeten. Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Vorschläge ausschließlich die auf der Homepage der Stadt befindlichen Antragsformulare. Formulare sind auch im Bürgerbüro im Rathaus erhältlich.

Über die Verleihung des DIPPOLD, die Auszeichnung mit dem Großen Zinnteller und die Auszeichnung als Verein des Jahres beschließt der Stadtrat, in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder.

J. Peter
Oberbürgermeister

11.11. – Es ist geschafft

November 11, 2014 Von: Werner Irmscher Kategorie: Service, Sonstiges, Veranstaltungen, Vereine berichten 1 Kommentar →

Nein nicht etwa der Beginn der Karnevalszeit, sondern der wichtigste Teil zur Vorbereitung der nunmehr 118. Geflügelausstellung des Dippser Rassegeflügel-Zuchtvereins.
Fast 200 Tiere, Hühner, Tauben Enten wurden von den Züchtern eingestellt, um am Mittwoch unter den kritischen Augen der Zuchtrichter zu bestehen, und eine möglichst gute Bewertung zu erzielen.

Und am kommenden Samstag und Sonntag (15./16. November) können dann auch alle Einwohner aus nah und fern, Große und Kleine, die stolzen Hähne, gackernden Hühner, gurrenden Täubchen und schnatternden Enten bestaunen und bewundern.
Sie finden uns im Ortsteil Ulberndorf im Lindenhof. Schauen Sie mal herein und lassen Sie sich verzaubern von der Vielfalt unserer gefiederten Freunde.

Vielleicht treffen Sie dort auch unseren Zuchtfreund Gottfried Göhler, der bereits 1947 die erste Ausstellung kurz nach Kriegsende, in der Hydraulik, mitgestaltete. Danach fanden die Ausstellungen in der Dippser Schulturnhalle in Oberhäslich oder auch in Reichstädt statt. Und die schönsten Ausstellungen waren die, in der Jahn-Turnhalle. Doch das ist Geschichte. Und eine vergleichbare, für Vereine nutzbare Räumlichkeit wird es wohl in Dippoldiswalde so bald nicht wieder geben.

Also: Wir sehen uns. Am Wochenende im Lindenhof!
Werner Irmscher

Achtung: Wichtiger Termin für Kleinkläranlagenbesitzer

November 11, 2014 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein, Landkreis, Pressemitteilung, Sonstiges Kommentare deaktiviert

Öffentliche Bekanntmachung

des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, unteren Wasserbehörde,

zur Anpassung der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik

Diese öffentliche Bekanntmachung richtet sich an alle Grundstückseigentümer die ihr häusliches Abwasser in einer Kleinkläranlage reinigen,

–   die noch nicht dem Stand der Technik entspricht,

–   die direkt in ein Gewässer einleitet oder das behandelte Abwasser auf dem Grundstück versickern lässt und

–   für die keine Übergangslösung, d. h. befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Kleinkläranlagenverordnung (unmittelbar anstehender Anschluss an ein öffentliches Abwassernetz) existiert.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. eine vollbiologische Reinigungsstufe besitzen müssen. Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind nachzurüsten, soweit das geltende Abwasserbeseitigungskonzept des zuständigen Abwasserzweckverbandes bzw. der Gemeinde den weiteren Betrieb der Kleinkläranlage vorsieht.

Anstelle der Nachrüstung der vorhandenen Kleinkläranlage kann auch eine abflusslose Grube errichtet werden. Hierbei ist aber zu gewährleisten, dass das gesamte häusliche Abwasser (Toiletten-, Küchen- und Badeabwässer) gesammelt und dem zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde überlassen wird.

Welche Art der Entwässerung das Abwasserbeseitigungskonzept für ein Grundstück vorsieht, ist beim zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde zu erfragen.

Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die nach dem geltenden Abwasserbeseitigungskonzept über 2015 hinaus betrieben werden sollen und noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, hat der Gesetzgeber eine Übergangszeit vorgesehen, innerhalb der durch den Anlagenbetreiber eine entsprechende Nachrüstung zu erfolgen hat.

Diese Übergangszeit endet am 31. Dezember 2015.

Nach Ablauf des 31. Dezember 2015 erlischt das Wasserrecht, das bisher eine Einleitung der mechanisch oder teilbiologisch behandelten Abwässer in ein Gewässer bzw. deren Versickerung auf dem Grundstück erlaubt hat.

Die untere Wasserbehörde ist daher gehalten, Kleinkläranlagen die ab dem 1. Januar 2016 noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, im Regelfall verschließen zu lassen. Bis zur erfolgten Nachrüstung können die Anlagen dann nur noch als abflusslose Grube betrieben werden. Dabei ist deren Dichtheit sicherzustellen. Die hierdurch anfallenden Entsorgungskosten hat der jeweilige Anlagenbetreiber zu tragen.

In nachgewiesenen Härtefällen und in den Fällen, in denen der Anlagenbetreiber die Nichteinhaltung des Termins nicht verschuldet hat bzw. wo ein Anschluss an ein öffentliche Abwassernetz bis 2018 noch ansteht, kann im Einzelfall und ausnahmsweise eine vorübergehende Duldung der Einleitung des – wenn auch mangelhaft – gereinigten Abwassers erfolgen.

Von einem fehlenden Verschulden kann regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn der Anlagenbetreiber nachweist, dass er rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Frist einzuhalten. Das setzt voraus, dass noch im Jahr 2014 ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik abgeschlossen wurde, in dem das beauftragte Unternehmen verpflichtet worden ist, die Umrüstung spätestens bis 31. Dezember 2015 durchzuführen.

Die Gewässereinleitung oder Versickerung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage  die ab 1.01.2016 nicht dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Aktuell wird die Neuerrichtung/Nachrüstung von Kleinkläranlagen bzw. die Umstellung auf eine abflusslose Grube durch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt gefördert. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank.

Anträge auf Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die zuständige Gemeinde einzureichen. Eine Förderung setzt voraus, dass mit dem Bauvorhaben vor dem 31. Dezember 2015 begonnen wird.

Seit dem 18. Februar 2014 wird von der Sächsischen Aufbaubank auch ein Darlehensprogramm für Kleinkläranlagen angeboten.

Grundstückseigentümer, die derzeit noch eine Kleinkläranlage betreiben, die nicht dem Stand der Technik entspricht, sollten sich zur Vermeidung späterer Nachteile zeitnah mit dem zuständigen Abwasserzweckverband/der Gemeinde in Verbindung setzen, um das weitere zeitliche und inhaltlichen Vorgehen abzustimmen

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Tipp: Beratung und Umbau übernimmt auch die Firma AWT- Gloess aus Reinhardtsgrimma. Kontaktdaten hier.

DANKESCHÖN AN UNSERE SPONSOREN

Oktober 09, 2014 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein, Fußball, Kernstadt Dippoldiswalde, Pressemitteilung, Service, Sonstiges, Vereine berichten 2 Kommentare →

Die  Jugendmannschaften E, F und D  des FSV Dippoldiswalde, bedanken sich bei den Sponsoren für die neuen Trainingsanzüge. Danke an die Firma Heiko Mayer, Vermögensberatung Olaf Geissler und Firma Martin Krönert. Aber auch bei der Firma  Autohaus Liliensiek GmbH für die Geldspende, für die wir uns neue Bälle Kaufen konnten.