Dippser StattZeitung

Zentralo(h)rgan für Dippoldiswalde und die Region – Informationen von unten
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Ein paar kurze Gedanken zum heutigen TA

November 12, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Aus dem Rathaus, Kernstadt Dippoldiswalde

Wer es noch nicht weiß, „TA“ steht für Technischer Ausschuss der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde. Welche Stadträte hier mitwirken, sehen Sie hier.

Neue Stellplatzablösesatzung
Dass es seit dem 8. Juni 1998 in Dippoldiswalde eine solche Satzung gibt, verschweigt selbst die offizielle Homepage der Stadt.

Nun soll über eine Änderung dieser Satzung diskutiert werden.
Letztendlich dürfte es hier einfach nur um zusätzliche Einnahmen für das Stadtsäckel bzw. neue/ veränderte Gebühren für die Einwohner gehen.
Wer davon betroffen sein wird, welche Kosten man zusätzlich einplanen muss, wieviel Geld die Stadt dadurch zur Verfügung haben wird, … All diese Fragen bleiben offen bzw. dem Bürger verwehrt. Die Anlagen wurden nicht veröffentlicht.

Abbruch, Neubau und Umbau eines Wohnhauses in der Herrengasse
Hier handelt es sich um das markante Gebäude am oberen Ende der Dippser Herrengasse. Ein Foto finden Sie hier. Das Immobilienbüro Näke nutzte dieses Haus lange Jahre. Zuletzt war hier ein Fotogeschäft beheimatet.
Nun will eine Dippser Unternehmerin das Gebäude umbauen. So soll im Inneren einiges verändert werden, damit hier die Nutzung als Gaststätte möglich wird.
Aus verschiedenen Gründen will die Verwaltung diesen Bauantrag ablehnen. Dass der Ortschaftsrat diese Meinung teilt, so steht es in der Beschlussvorlage, ist allerdings falsch. Sofern die Auflagen von Denkmalschutz und Gestaltungssatzung eingehalten werden, gab der Ortschaftsrat dem Projekt mehrheitlich grünes Licht.

Finanzielle Schieflage auch beim Landkreis

November 12, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Landkreis, Pressemitteilung

Nicht nur Dippoldiswalde hat Probleme mit dem Geld, welches immer wieder fehlt. Auch den Landkreis plagt ein derzeitiges Minus von 2,5 – 3,5 Millionen Euro. Aus diesem Grund hat der Kämmerer unseres Kreises nun eine Haushaltsperre verfügt.

Presseinformation aus der Kämmerei des Landkreises vom 11. November 2014:

Am 10.11.2014 veranlasste der Kämmerer der Landkreisbehörde Michael Jumel eine umfassende Haushaltssperre für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Landkreishaushalts. Sie ist zunächst bis zum 31.12.2014 befristet.

Grund der Haushaltssperre ist eine trotz Gegenmaßnahmen verschlechterte Haushaltslage. Nach jüngsten Analysen droht eine Abweichung vom Haushaltsplan i. H. v. 2,5 bis 3,5 Mio. Euro, Verbesserungen aus dem Haushalt 2013 schon gegen gerechnet. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die langfristige Leistungsfähigkeit des Landkreises zu wahren bzw. wieder herzustellen.

Ausgenommen von der Haushaltssperre sind insbesondere alle Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung oder einem gesetzlichen Anspruch zu leisten sind, wie z. B. eine Vielzahl sozialer Leistungen.

Auf begründeten Antrag hin können weitere Ausnahmen genehmigt werden, z.B. für alle Aufwendungen und Auszahlungen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind und für Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung oder der Haushaltssicherung dienen.

11.11. – Es ist geschafft

November 11, 2014 Von: Werner Irmscher Kategorie: Service, Sonstiges, Veranstaltungen, Vereine berichten

Nein nicht etwa der Beginn der Karnevalszeit, sondern der wichtigste Teil zur Vorbereitung der nunmehr 118. Geflügelausstellung des Dippser Rassegeflügel-Zuchtvereins.
Fast 200 Tiere, Hühner, Tauben Enten wurden von den Züchtern eingestellt, um am Mittwoch unter den kritischen Augen der Zuchtrichter zu bestehen, und eine möglichst gute Bewertung zu erzielen.

Und am kommenden Samstag und Sonntag (15./16. November) können dann auch alle Einwohner aus nah und fern, Große und Kleine, die stolzen Hähne, gackernden Hühner, gurrenden Täubchen und schnatternden Enten bestaunen und bewundern.
Sie finden uns im Ortsteil Ulberndorf im Lindenhof. Schauen Sie mal herein und lassen Sie sich verzaubern von der Vielfalt unserer gefiederten Freunde.

Vielleicht treffen Sie dort auch unseren Zuchtfreund Gottfried Göhler, der bereits 1947 die erste Ausstellung kurz nach Kriegsende, in der Hydraulik, mitgestaltete. Danach fanden die Ausstellungen in der Dippser Schulturnhalle in Oberhäslich oder auch in Reichstädt statt. Und die schönsten Ausstellungen waren die, in der Jahn-Turnhalle. Doch das ist Geschichte. Und eine vergleichbare, für Vereine nutzbare Räumlichkeit wird es wohl in Dippoldiswalde so bald nicht wieder geben.

Also: Wir sehen uns. Am Wochenende im Lindenhof!
Werner Irmscher

Achtung: Wichtiger Termin für Kleinkläranlagenbesitzer

November 11, 2014 Von: Uwe Glöß Kategorie: Allgemein, Landkreis, Pressemitteilung, Sonstiges

Öffentliche Bekanntmachung

des Landratsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, unteren Wasserbehörde,

zur Anpassung der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik

Diese öffentliche Bekanntmachung richtet sich an alle Grundstückseigentümer die ihr häusliches Abwasser in einer Kleinkläranlage reinigen,

–   die noch nicht dem Stand der Technik entspricht,

–   die direkt in ein Gewässer einleitet oder das behandelte Abwasser auf dem Grundstück versickern lässt und

–   für die keine Übergangslösung, d. h. befristete Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Kleinkläranlagenverordnung (unmittelbar anstehender Anschluss an ein öffentliches Abwassernetz) existiert.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen, d. h. eine vollbiologische Reinigungsstufe besitzen müssen. Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, sind nachzurüsten, soweit das geltende Abwasserbeseitigungskonzept des zuständigen Abwasserzweckverbandes bzw. der Gemeinde den weiteren Betrieb der Kleinkläranlage vorsieht.

Anstelle der Nachrüstung der vorhandenen Kleinkläranlage kann auch eine abflusslose Grube errichtet werden. Hierbei ist aber zu gewährleisten, dass das gesamte häusliche Abwasser (Toiletten-, Küchen- und Badeabwässer) gesammelt und dem zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde überlassen wird.

Welche Art der Entwässerung das Abwasserbeseitigungskonzept für ein Grundstück vorsieht, ist beim zuständigen Abwasserzweckverband bzw. der Gemeinde zu erfragen.

Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die nach dem geltenden Abwasserbeseitigungskonzept über 2015 hinaus betrieben werden sollen und noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, hat der Gesetzgeber eine Übergangszeit vorgesehen, innerhalb der durch den Anlagenbetreiber eine entsprechende Nachrüstung zu erfolgen hat.

Diese Übergangszeit endet am 31. Dezember 2015.

Nach Ablauf des 31. Dezember 2015 erlischt das Wasserrecht, das bisher eine Einleitung der mechanisch oder teilbiologisch behandelten Abwässer in ein Gewässer bzw. deren Versickerung auf dem Grundstück erlaubt hat.

Die untere Wasserbehörde ist daher gehalten, Kleinkläranlagen die ab dem 1. Januar 2016 noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, im Regelfall verschließen zu lassen. Bis zur erfolgten Nachrüstung können die Anlagen dann nur noch als abflusslose Grube betrieben werden. Dabei ist deren Dichtheit sicherzustellen. Die hierdurch anfallenden Entsorgungskosten hat der jeweilige Anlagenbetreiber zu tragen.

In nachgewiesenen Härtefällen und in den Fällen, in denen der Anlagenbetreiber die Nichteinhaltung des Termins nicht verschuldet hat bzw. wo ein Anschluss an ein öffentliche Abwassernetz bis 2018 noch ansteht, kann im Einzelfall und ausnahmsweise eine vorübergehende Duldung der Einleitung des – wenn auch mangelhaft – gereinigten Abwassers erfolgen.

Von einem fehlenden Verschulden kann regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn der Anlagenbetreiber nachweist, dass er rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Frist einzuhalten. Das setzt voraus, dass noch im Jahr 2014 ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik abgeschlossen wurde, in dem das beauftragte Unternehmen verpflichtet worden ist, die Umrüstung spätestens bis 31. Dezember 2015 durchzuführen.

Die Gewässereinleitung oder Versickerung von Abwasser aus einer Kleinkläranlage  die ab 1.01.2016 nicht dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Aktuell wird die Neuerrichtung/Nachrüstung von Kleinkläranlagen bzw. die Umstellung auf eine abflusslose Grube durch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt gefördert. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank.

Anträge auf Förderung sind über den zuständigen Abwasserzweckverband oder die zuständige Gemeinde einzureichen. Eine Förderung setzt voraus, dass mit dem Bauvorhaben vor dem 31. Dezember 2015 begonnen wird.

Seit dem 18. Februar 2014 wird von der Sächsischen Aufbaubank auch ein Darlehensprogramm für Kleinkläranlagen angeboten.

Grundstückseigentümer, die derzeit noch eine Kleinkläranlage betreiben, die nicht dem Stand der Technik entspricht, sollten sich zur Vermeidung späterer Nachteile zeitnah mit dem zuständigen Abwasserzweckverband/der Gemeinde in Verbindung setzen, um das weitere zeitliche und inhaltlichen Vorgehen abzustimmen

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Tipp: Beratung und Umbau übernimmt auch die Firma AWT- Gloess aus Reinhardtsgrimma. Kontaktdaten hier.

Als du nicht da warst hielt unsere Liebe mich fest

November 10, 2014 Von: Heiko Frey Kategorie: Kunst/Kultur, Personalien

Vom Verlag DeBehr aus Radeberg erreichte uns die Bitte, über einen neu erschienenen Roman zu berichten. Daber handelt es sich um das Erstlingswerk der Dippser Autorin Angela Zimmermann.

Kann Liebe Wunder bewirken? Ein berührender Roman über tiefe Gefühle, die körperliche Grenzen überschreiten.
Toni wollte nur schnell zum Bäcker, doch nun sitzt Nell an seinem Krankenbett auf der Intensivstation. Ihr Mann hat einen tragischen Unfall erlitten, ob er jemals wieder die Augen aufschlagen wird, kann kein Arzt sagen. Bald schon passieren mysteriöse Dinge um Nell herum. Die Schatten eines dunklen Geheimnisses kündigen sich an, das Nell alsbald am Guten im Menschen zweifeln lässt. Derweil verschlechtert sich Tonis Zustand immer mehr… er kann ihr nicht beistehen, oder doch?


Als du nicht da warst hielt unsere Liebe mich fest – ROMAN
Angela Zimmermann

326 Seiten Taschenbuch, 12,95 Euro
ISBN: 9783957530912