Frist für Antrag nicht verpassen!
Bildungs- und Teilhabepaket startet
Anträge auf Leistungen können bei Jobcentern, Kommunen und Familienkassen gestellt werden - Frist für rückwirkende Beantragung läuft
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland. Ab jetzt kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflügen beantragt werden - auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011.
Zuständig und Träger der Leistung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (also bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.
Für den Antrag auf Leistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. März 2011 läuft ab heute eine wichtige Frist: All die, die Leistungen für Bildung und Teilhabe nachträglich rückwirkend beantragen möchten, haben dafür einen Monat (also bis zum 30. April 2011) Zeit.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner und klären Einzelheiten. (weiterlesen…)