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Petition aus Ulberndorf

Juni 01, 2010 Von: Harald Weber Kategorie: Bürgerinitiativen, Sonstiges, StattVerwaltung/ StattRat

Gotthard Winter aus Ulberndorf übergab uns folgende Petition mit der Bitte, diese in der StattZeitung zu veröffentlichen. Bürger, welche diese Petition mitzeichnen wollen können dieses an folgenden Stellen tun:

  • Gotthard Winter, Multicar Ulberndorf
  • Friseurgeschäft „Haarmäleon“ Ulberndorf
  • Kosmetik- und Fußpflege Weichelt, Ulberndorf
  • Frankenmühle Ulberndorf
  • Volkskunst/Geschenkartikel Kathrin Siegel, Dippoldiswalde Markt 4

Allzuviel Zeit sollte man sich damit nicht lassen, den spätestens Ende Juni soll die Mitzeichnung der Petition abgeschlossen sein:

An den Stadtrat Dippoldiswalde

Petition

Sehr geehrte Herr OB Kerndt, Stadträtinnen und Stadträte,
wir Ulberndorfer Bürger bitten Sie, unsere Vertreter, die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Beiträgen von Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) v. 09.10.2003 einschließlich aller späteren Änderungssatzungen aufzuheben.

Gründe:

  1. Den betroffenen Anliegergrundstücken wachsen durch den Fernstraßenausbau keinerlei Vorteile zu.
  2. Der Straßenausbau ist eine Schadensbeseitigung nach Naturereignissen (Hochwasser Aug. 2002).
  3. Die Stadtverwaltung Dippoldiswalde beachtete nicht den §1a, 2. Änderungssatzung v. Juli 2008.

Die Bundesrepublik Dtschl. setzt südlich Dippoldiswalde zwischen 2009 u. 2011 die Bundesstraße B170 als Hochwasser-Schadensbeseitigung instand.

Der Vorhabensträger verfolgt folgende Planungsziele:

  • Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
  • Anpassung der baulichen Anlage an die Belange des Hochwasserschutzes
  • Förderung der Belange des Öffentlichen Personennahverkehrs
  • Entlastung der Anliegergrundstücke von Beeinträchtigungen durch eine geregelte Oberflächenentwässerung.

Das Regier.präsidium Dresden bestimmte in der Planfeststellung v. 13.08.2008: an die B170 wird ein Fußweg angebaut.  Die Widersprüche der Bürger u. Anlieger wurden in der Planfeststellung zurückgewiesen (6.3.2.1.): „wir halten die Einsparung von Gehwegen …. grundsätzlich für kein geeignetes und volkswirtschaftlich vernünftiges Mittel zur Haushaltsanierung”. Wegen möglicherweise zuwachsender Vorteile gebiete es sich für die Stadtverwaltung Dippoldiswalde, von den Anliegergrundstücken einen Straßenausbaubeitrag abzuverlangen (6.3.2.4.).

Uns Anliegern wachsen aus dem Fernstraßenbau keine, auch keinerlei eventuell mögliche Vorteile zu. Unsere Anliegerzugänge zur jetzigen B170 existieren länger als das Grundbuch, also seit mehr als 150 Jahre. Bis vor gut 30 Jahre verliefen zwischen Ulberndorf u. DW beidseitig zur Fahrbahn für Fußgänger Randstreifen. Um dem rollenden Verkehr bessere Bedingungen zu bieten, integrierte der Staat die Fußwege in die Fahrbahn. Die Fußgänger konnten nur noch die Straße nutzen.
Die östlich der B170 gelegenen Grundstücke traten seinerzeit Land für den Bahnbau ab. Die westlich u. östlich an der Bundesstraße gelegenen Grundstücke bekundeten 2009 ihre Bereitschaft, Land für den geänderten Straßenverlauf abzugeben. Die näher an die Wohnhäuser gerückten öffentlichen Verkehrsanlagen sowie die Verpflichtung der Anlieger zu Reinigung, Räumung und Abstumpfung der teils sehr langen Fußwege erhöhen nicht, sondern verringern eher den Wert der Anliegergrundstücke im Fall eines Verkaufes.

Die für den Straßenausbaubeitrag vorgesehenen Ulberndorfer u. Dippoldiswalder Gr.stücke liegen alle im Hochwasserbereich der Roten Weißeritz, erhalten keine neuen Elementar-Versicherungen u. unterliegen durch den vorbeilaufenden Dampfeisenbahnkörper den Beeinträchtigungen des Deutschen Eisenbahngesetzes.

Durch alle Grundstücke zwischen Einmündung Schulweg u. Weg zum Lindenhof verläuft ein öffentlicher Abwassersammler. Da keine Bahnquerungen erlaubt wurden und die Betroffenen dennoch den Umwelt- Gewässerschutz fördern wollten, wurde dieser Sammler in deren Grundstücke in Eigen-Leistung verlegt. Der Kommunale AbwasserzweckVerband berechnete dann später diesen Grundst.eignern den Abwass.Anschlussbeitrag für die vollständige Grundstücksfläche.
Die StraßenVerkehrsordnung bestimmt innerorts eine max. Geschwindigkeit von 50km/h für Fahrzeuge. Fahrzeuge müssen jederzeit entsprechend der Situation sofort anhalten können.
Der von den Bürgern vorgeschlagene Zebrastreifen im Bereich Bushaltestelle hätte als Querungshilfe den Bruchteil der gebauten Mittelinseln gekostet. Die Eingriffe in Privatgrundstücke in diesen Bereichen wären minimal gewesen und die Fußgänger (Schul-u. Hortkinder, Förderschüler, Buskunden etc.) hätten die B170 sicherer queren können (StVO, § 26).

Durch Planungs/Bauversehen liegt die neue Straßenhöhe an sensiblen Stellen jetzt bis 26 cm über dem ursprünglichen Niveau. Die notwendigen Zugangsangleichungen sind nur in den Anliegergrundstücken möglich, zum Nachteil deren Oberflächenentwässerung.

Den Anliegergrundstücken mit Fernstraßenzugang erwächst aus dem Fußweganbau kein Vorteil zu. Die Anlieger brauchen den Gehweg schlicht nicht, sollen aber dafür bezahlen. Alle Vorteile liegen ausschließlich bei den Nutzern der Fernstraße mit Fahrzeugen. Der Verkehr soll leichter u. flüssiger  rollen, ohne durch Fußgänger gestört zu werden.
Genutzt wird der Gehweg von allen: ÄrztehausPatienten, Spaziergänger, Schulkinder, Läufer, Radfahrer, ÖPNV-Fahrgäste etc.
Ulberndorf ist kein neu angelegtes Wohngebiet mit gleichen Ausgangsbedingungen zur verkehrstechnischen Erschließung. Die gültige Straßenbaubeitragssatzung wird der wirklichen Situation in Ulberndorf nicht gerecht. Die 2. Änderungssatzung v. 24.7.2008 regelt im neuen §1a die Beteiligung der später Beitragspflichtigen.

Die Stadtverwaltung informierte, nach mehrmaliger Anmahnung, die Beitragspflichtigen erstmals im November 2009, zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes, über die zu erwartenden Ausbaubeiträge. Die Kalkulation der Ausbaubeiträge konnte das Stadtbauamt am 19.11.2009 uns Einwohnern nicht nachvollziehbar darlegen. Wesentliche Fragen blieben im Raum stehen.
Wieso sollen die Anliegergrundstücke mit Straßenzugang aufkommen für:

  • die verschwenderische Ausleuchtung aller Straßeneinmündungen (Verkehrssicherung)?
  • die Wiederherstellung der Fußwegbeleuchtung entlang der B170? Die vorhanden gewesene Beleuchtung ließ die StVerwaltung DW seit 1990 verfallen!
  • das Auswechseln der Beleuchtungseinrichtungen im Bereich Schulweg ?
  • zwei gigantisch dimensionierte, so nicht notwendige Querungshilfen ?
  • parallel angelegte Fußwege, die keiner braucht ?
  • eine erschlossene u. beleuchtete Fläche , die kein Fußweg wurde (nördliches Fußwegende)?
  • Wie hoch ist die Hochwasserförderung für die Fußwege ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der geänderten Rechtslage und der Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten wird die Satzung über die Erhebung von Beiträgen von Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragsatzung) vom 09.10.2003 einschließlich späterer Änderungen aufzuheben sein. Insbesondere hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 31.01.2007, AZ.: 5B 522/06), dass eine Pflicht zur Erhebung von Beiträgen nicht besteht. Dem sind zwischenzeitlich einige Kommunen, wie u. a. die LandeshauptstadtDresden, nachgekomgekommen und nahmen bereits übermittelte Bescheide über Straßenausbaubeiträge zurück. Beispielhaft sind hier die Anlieger der Grundstraße in Dresden zu benennen, deren Situation ähnlich derjenigen der B170 Ortsdurchfahrt Ortsteil Ulberndorf ist.

Bei unserer Ortsdurchfahrt kommt erschwerend hinzu, dass der überwiegende Teil der Straßennutzer dem überregionalen Fern-u. Güterverkehr zuzuordnen sind, während es auf der Grundstraße bereits örtliche und verkehrstechnische Beschränkungen gibt. Mit anderen Worten ist die Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen kaum mehr zeitgemäß, in anderen europäischen Ländern unvorstellbar u. deshalb grundsätzlich zu überdenken. Auch der Stadtrat sollte die aktuelle Entwicklung bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die bedingungslose Selbstverpflichtung der Gemeinde in §1 der Satzung, die ein Ermessen und damit eine Prüfung des Einzelfalles, wie es das Oberverwaltungsgericht in Bautzen grundsätzlich vorsieht, völlig unberücksichtigt lässt.

Deshalb ist eine Anpassung der Satzung zwingend erforderlich bzw. ausschließlich auf die Fälle zu erstrecken, bei denen tatsächlich Vorteile aus dem Straßenausbau erwachsen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Zschach; Tino Heinz; Ingo Grimmer; Bärbel Löwe; Holger Zimmermann; Gert Stefan; Gotthard Winter; Gunther König; Siegfried Stienert; B. U. J.  Stoppok-Kunze; Rainer Kunze; Rudolf Frost; Karin Strehle; Helmut Kadner; Steffen Böhme; Rainer Thon; Angela u. Frank Tittel; Karl-Heinz Bräuer; Günter Bräeur; Helmar Wilhelm; Kathrin Siegel und weitere Bürger

10 Kommentare to “ Petition aus Ulberndorf ”

  1. # 1 Heiko Frey schreibt:
    Juni 2nd, 2010 at 08:59

    Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Protagonisten von Ulberndorf und dem Ortschaftsrat von Reinholdshain? Auch hier wird meines Wissens eine Klage gegen die Straßenausbaubeitragssatzung vorbereitet.

    Über eine kurze Info würde ich mich freuen.
    Heiko Frey

  2. # 2 Dippser StattZeitung | Erst die Arbeit, dann das Vergnügen schreibt:
    Juli 2nd, 2010 at 12:59

    [...] die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus Ulberndorf fristgerecht auf Ihre Eingabe – wir berichteten bereits – zu [...]

  3. # 3 Dippser StattZeitung | Mündige Bürger oder duldsame Untertanen erwünscht? schreibt:
    September 7th, 2010 at 20:30

    [...] Anfang Mai überreichte ein Gruppe Ulberndorfer Bürger eine Petition, in der sie sich über die Anwendung der Straßenbaubeitragssatzung beschweren. Zwei Monate später sah sich OB Kerndt noch zu keiner Antwort in der Lage, die StattZeitung [...]

  4. # 4 Dippser StattZeitung | Gegen die Straßenausbaubeiträge schreibt:
    Oktober 21st, 2010 at 13:12

    [...] Ulberndorfer BürgerInitiative bat in einer Petition vom 22.4.2010 den Stadtrat Dippoldiswalde, die bestehende Satzung [Hinweis: 1. Änderung / 2. Änderung / [...]

  5. # 5 Dippser StattZeitung | Besucherrekord bei Stadtratssitzung? schreibt:
    November 5th, 2010 at 16:08

    [...] der Petition der Bürgerinitiative Ulberndorf und Beschluss über die weitere Verfahrensweise im Zusammenhang mit der bestehenden [...]

  6. # 6 Dippser StattZeitung | Bericht zur 12. öffentlichen Stadtratssitzung in Dipps-vorerst ausschließlich zur Ulberndorfer Petition schreibt:
    November 11th, 2010 at 08:57

    [...] 4 der gestrigen Stadtratssitzung zur „weiteren Behandlung der Ulberndorfer Petition“ http://dippolds.info/2010/06/01/petition-aus-ulberndorf/ „und Beschluss über die weitere Verfahrensweise…“ weitestgehend objektiv zu berichten. 94 [...]

  7. # 7 Dippser StattZeitung | Und wieder geht’s um die Straßenausbaubeitragssatzung schreibt:
    November 29th, 2010 at 14:16

    [...] diese in jetziger Form beizubehalten (Vorlagen Nr. 119 und 119a). Damit steht gleichzeitig die Ulberndorfer Petition wieder auf mit auf der Tagesordnung. Gespannt darf man sein, ob wieder fast 100 Bürger diese [...]

  8. # 8 Dippser StattZeitung | Hängepartie um Straßenausbaugebühren geht weiter schreibt:
    Dezember 2nd, 2010 at 00:33

    [...] Ralf Kerndt Kraft seines Amtes den Stadträten. Diese hatten sich mehrheitlich einer Massenpetition aus Ulberndorf angeschlossen, die eine Aufhebung der Straßenausbausatzung [...]

  9. # 9 gunther könig schreibt:
    Januar 3rd, 2011 at 21:15

    traurig ist, nicht wahrgenommen zu werden.
    vieltrauriger ist, bürgerzertreter im stadtrat zu haben.
    ich brauche diese stadt nicht um zu existieren………..die paralellen haben sich verschoben. sie braucht uns.und keiner hat es begriffen. nehmt einfach alles irgendwann zieht kein pferd mehr euren narrenwagen. pferde fressen keine d..er!

  10. # 10 Egon Kiehne schreibt:
    Oktober 22nd, 2011 at 18:07

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch wir wehren uns gegen ungerechte und verfassungswidrige Straßenausbaubeiträge.
    Vielleicht können Sie unsere Adresse zur Kontaktherstellung an die dortige Bürgerinitiative weiterleiten.

    Freundliche Grüße von der Bürgerinitiative Hambühren
    Egon Kiehne

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