Kleine Beruhigungspille zum Abend
Soeben haben die Stadträte in Dipps beschlossen, dass die Straßenausbausatzungen in ihrer bisherigen Form für unwirksam erklärt werden – in der Amtssprache heißt dies „aufgehoben“ – und alle bisherigen Beiträge zurückerstattet werden.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird die Erstattung der Gelder aber erst ab 2012 erfolgen können. Die Verwaltung selber geht aber davon aus, dass erst mit einem neuen Haushaltplan, also ab 2013, die komplette Rückzahlung der knapp 180.000 Euro möglich ist. Achtung: Sie müssen dies schriftlich beantragen!
Da die StattZeitung Ihnen auch einen Vergleich über die Höhe der Summe ermöglichen will: Die Gestaltung der kleinen grünen Freifläche an der Kreuzung Große/ Kleine Wassergasse hat ca. 125.000 Euro gekostet.
April 7th, 2011 at 22:16
[...] folgen bestimmt noch in den nächsten Tagen. Über das Wichtigste, die Beschlussfassung zur Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge, hatten wir ja schon [...]
Mai 9th, 2011 at 04:36
Die Straßenausbaubeiträge – Beitrag ermitteln mit der Anliegerbescheinigung…
Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie sind im Regelfall alle Erschließungsbeiträge bereits gezahlt oder zumindest veranlagt. Doch das ist natürlich kein Garant dafür, dass man als Käufer vor zukünftigen Beiträgen geschützt ist. Auf den Käufer einer Gebrau…
Februar 11th, 2012 at 19:49
Wir, die Bürger von Malter, bekommen n i c h t das gezahlte Geld für den Bau des Fußwegs zurück, wie ich von der Stadt erfuhr. (dieses Gesetz hieß damals “Erschließungsbeitragssatzung”).
Wir würden nur den Restbetrag für die Straßenlampen (dieses Gesetz hieß “Straßenausbaubeitragssatzung”) zurückbekommen. Angeblich hieß das Gesetz bei uns für den Ausbau des Fußweges eben anders als bei den Reinholdshainern oder den Ulberndorfern. In der SZ z.B. vom 8.4.11 wurde ja erstmal die Rückzahlung der Gelder für die Malterer Bürger angekündigt. Warscheinlich hat es noch niemand bemerkt, dass es die damals größere Summe für den Fußwegbau n i c h t zurückgibt, denn ich habe noch nirgends Beschwerden der Bürger vernommen.