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Abgeordnete erhalten mehr Geld

April 07, 2011 Von: Dippoldine Kategorie: Historisches, Landespolitik, Personalien, Sonstiges

Abgeordnete erhalten mehr Geld (SZ-Artikel)I n der SZ gelesen :

„Abgeordnete erhalten mehr Geld“. (6.4.11)

Wütend geworden.

An der Bushaltestelle: Volksmeinung gehört.

„So was gab’s früher nicht“.

Nachdenklich geworden: Wie war es denn früher?

Zuhause Bücher gewälzt.

Was gefunden. Aha ! Also damals war es so :

Ein Gesetz regelte 1831 die Einkünfte des Königs.

Gesetzsammlung Sachsen

Neugierig geworden und weitergelesen:

Gesetzsammlung Sachsen § 22

Der König bezog also eine Art Festgehalt (Civilliste) die ohne seine Zustimmung nicht gekürzt und ohne die Zustimmung der Stände (gewählte Abgeordnete) nicht erhöht werden konnte. Was tat er aber mit dem jährlichen Betrag von 500 Tausend Talern?

Gesetzsammlung Sachsen § 22 (2)

Also die Ausgaben für die königliche Familie, des am Hofe angestellten Personals, Ausgaben für Kunst und Kultur und die Unterhaltung aller königlichen Immobilien sowie aller Feiern und Feste mußte der König daraus finanzieren. Egal, wie viele Angestellte er sich zulegte oder vieviele Schlösser Paläste und so weiter die königliche Familie besaß. Es war ein festgeschriebener Betrag, der nicht so ohne weiteres beliebig erhöht werden konnte.

Damit bin ich wieder bei unseren Volksvertretern gelandet.

Was fällt mir noch dazu ein? Ein ebenfalls sehr alter Spruch, der da lautet :

Früher ging es uns gut. Heut geht es uns besser.
Aber manchmal wäre es Besser, es ginge uns wieder Gut.

Darüber schmunzelt immer noch

Ihre Dippoldine

5 Kommentare to “ Abgeordnete erhalten mehr Geld ”

  1. # 1 Dresdensius schreibt:
    April 7th, 2011 at 16:04

    Liebe Dippoldine,

    wenn wir schon das alte königliche Gesetz bemühen, dann sollten wir doch nicht einen desinformierenden SZ-Artikel zitieren, sondern mal in das Abgeordnetengesetz schauen. Es kann ja der Eindruck entstehen, dass sich die Abgeordneten ihre Diäten erhöht haben. Aber mitnichten. Es geht um die Aufwandsentschädigung.

    § 6
    Aufwandsentschädigung
    (1) Ein Mitglied des Landtages erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine Aufwandsentschädigung, die Geld- und Sachleistungen umfasst.

    (2) Ein Mitglied des Landtages erhält eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale für die Betreuung und die Fahrten innerhalb des Wahlkreises, einschließlich Bürokosten, Porto und Telefon, sowie sonstige Auslagen, die sich aus der Stellung eines Abgeordneten ergeben, und für Mehraufwendungen am Sitz des Landtages sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Landtages und zwischen Wohnung und auswärtigen Sitzungsorten einschließlich damit verbundener Übernachtungen an den Sitzungsorten.

    Wie man also sieht bekommen Abgeordnete das Geld, um davon zum Beispiel das Abgeordnetenbüro und alle damit verbundenen Kosten zu bezahlen. Zur Einrichtung eines solchen sind sie indirekt verpflichtet. Im Gegensatz zu jedem Gewerbetreibenden, dürfen Abgeordnete keine Ausgaben steuerlich geltend machen, egal ob Büromiete, Telefon, Papier oder Fahrtkosten von sich und den Mitarbeitern. Jeder, der ein Gewerbe betreibt kann wohl gut nachvollziehen, wie schnell dann 1800€ weg sind.

    Also bitte nicht immer auf die SZ reinfallen.

    Vielen Dank Dein Dresdensius

  2. # 2 Heiko Frey schreibt:
    April 9th, 2011 at 12:05

    Hallo Dresdensius,

    Deine Fürsprache für unsere Landtagsabgeordneten in allen Ehren, aber was nützt mir als Bürger ein Büro vor Ort, wenn nicht einmal eine Mailanfrage vom Abgeordneten/ der Abgeordnetin beantwortet wird?

    Ich glaube auch nicht, dass wir nun mit der Sammelbüchse für die Politiker durch die Lande ziehen müssen. Wer erhält ohne jedwede Prüfung einen pauschalen Inflationsausgleich?

    Betrachtet man zudem die Diäten PLUS der Aufwandsentschädigungen unserer sächsischen Landtagsvertreter, liegen diese doch im bundesdeutschen Vergleich sehr weit vorn. Dies steht im deutlichen Missverhältnis vom übrigen Lohnniveau in Sachsen.

    Außerdem leistet sich Sachsen, bezogen auf die Einwohner, ein sehr großes Parlament. Gibt es Widerspruch zu diesen Fakten?

    Aus diesem Grund denke ich, dass die Bürger ihren Volksvertretern mal wieder kräftiger auf die Füße treten dürfen. Somit wird der gemeine Wähler vielleicht auch endlich mal wieder besser wahrgenommen.

  3. # 3 Dresdensius schreibt:
    April 12th, 2011 at 14:39

    Eine Grundsatzdiskussion über die Entschädigungen der Abgeordneten ist wahrscheinlich an dieser Stelle nicht passend. Dass Sachsen, was die Diäten angeht einen Spitzenplatz einnimmt, ist eine Mär. (Siehe Tabelle)
    Die Aufwandsentschädigungen sind kein Teil der Diät. Das bestimmt schon das Gesetz so. Dies zusammenzurechnen käme der Gleichsetzung von Umsatz und Gewinn gleich.

    Hamburgische Bürgerschaft 2.456
    Bremische Bürgerschaft 2.550
    Abgeordnetenhaus von Berlin 3.309
    Landtag Brandenburg 4.503,74
    Thüringer Landtag 4.665,57
    Landtag des Saarlandes 4.758
    Landtag Sachsen-Anhalt 4.797
    Sächsischer Landtag 4.835
    Landtag von Baden-Württemberg 5.047
    Landtag Mecklenburg-Vorpommern 5.197,86
    Landtag Rheinland-Pfalz 5.459,99
    Niedersächsischer Landtag 6.000
    Bayerischer Landtag 6.648
    Hessischer Landtag 6.946
    Landtag Schleswig-Holstein 6.990,46
    Landtag Nordrhein-Westfalen 10.093

    Gewiss sind Abgeordnete keine Hungerleider, zählen aber definitiv nicht zu den Spitzenverdienern unserer Gesellschaft. Sogar im öffentlichen Dienst (bspw. E15; Ä2 bis Ä4) und unter einigen Beamten (A15, A16, W3, B-Besoldung) gibt es Menschen, die über die Vergütung der Abgeordneten schmunzeln. Auch in der freien Wirtschaft, werden für gut ausgebildete Menschen weitaus höhere Gehälter gezahlt. Wir müssen uns fragen, was uns gute Politiker wert sind. Um ihre Unabhängigkeit zu sichern und in Konkurrenz zum freien Arbeitsmarkt Menschen zur Politik bewegen zu können, ist es unerlässlich diese angemessen zu entschädigen.

    Was die Erreichbarkeit angeht, ist das Ergebnis bestimmt je nach Abgeordneten unterschiedlich. Doch pauschal eine Verurteilung gegen alle Parlamentarier zu konstruieren, ist zu kurz gedacht. Wer mit Abegordneten in Kontakt kommen möchte, schafft das auch, jedoch macht zumeist der Ton die Musik.

    Hochachtungsvoll Dresdensius

  4. # 4 Heiko Frey schreibt:
    April 12th, 2011 at 16:20

    Hallo Dresdensius,

    auch wenn ich weder Urheber noch Verfasser des obigen Artikels bin, freue ich mich über Deine ausführliche Antwort und die begonnene Diskussion.

    Absolut mit Recht verweist Du auf den Unterschied zwischen Diäten und Aufwandsentschädigung. Wenn nun aber die Aufwandsentschädigung ohne Nachweis der tatsächlichen Ausgaben gezahlt wird, ist dies doch eine (in)direkte Erhöhung des Einkommens? Bitte komm jetzt nicht mit der Suggestivfrage, ob ich an der Ehrbarkeit von Politikern zweifle. Nach Affären mit schwarzen Koffern, Freiflügen oder gestohlenen Doktorarbeiten: Ja, Politiker sind auch nur Menschen, manchmal auch mit Fehl und Tadel.

    In einem zweiten Gedanken vergleichst Du die Abgeordnetenbezüge mit Gehältern im öffentlichen Dienst oder mit dem Einkommen von “gut ausgebildeten Menschen in der freien Wirtschaft“. Dazu habe ich nur eine Frage: Welche berufliche Qualifikation, welche Zugangsvoraussetzungen braucht man, um Abgeordneter im Sächsischen Landtag zu werden? Der Vergleich mit der freien Wirtschaft hinkt aber noch auf dem zweiten Bein: Hier wird in der Regel beruflicher Erfolg vergütet!

    Mit Verlaub, Deiner Aussage, dass man mit den Abgeordneten in Kontakt kommen kann wenn man dies nur möchte, muss ich widersprechen. Ich weiß bloß nicht ob es für die StattZeitung vorteilhaft wäre, hier alle unbeantworteten Schreiben zu veröffentlichen? Leider ist es in Deutschland Usus, eher bei Problemen oder kritischen Fragen das Gespräch zu suchen. Wenn dies seitens der Abgeordneten schon als Missklang wahrgenommen wird? Übrigens: In der oben von Dir bemühten freien Wirtschaft wird (oftmals) jeder unzufriedene Kunde als Chance angesehen, um noch besser zu arbeiten!

    Zur Größe des Sächsischen Landtages wolltest Du Dich wohl nicht äußern? Und sollten wir unseren Dialog nicht auch noch auf die (üppige) Altersversorgung der Parlamentarier erweitern? Schließlich ist hier noch ein weiterer Einkommensvorteil der Abgeordneten versteckt!

    Ich freue mich jedenfalls auf die Fortsetzung des Gedankenaustausches.

  5. # 5 Harald Weber schreibt:
    April 12th, 2011 at 17:55

    Neben dieser automatischen Erhöhung der Aufwandsentschädigung haben sich doch die Sächsichen Abgeordneten auch die Rente mit 62 und teilweise gar 55 genehmigt! Und das bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters für gesetzlich versicherte von 65 auf 67?
    http://dippolds.info/2010/12/19/rente-mit-62-oder-gar-55/
    Oder ist Dippoldine auch dort einer Falschmeldung der “Sächsischen Zeitung” aufgesessen?
    Irgendwie kann beim Wähler schon der Eindruck einer Selbstbedienungsmentalität aufkommen.

    Und mal ehrlich: Verdienen die Manager in der freien Wirtschaft wirklich immer was sie bekommen?
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,754834,00.html

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