Mit ACTA wirds noch viel schlimmer
Hier berichtet ein Blogger aus Köln welche Gefahren bei der Veröffentlichung amtlicher Dokumente bestehen können obwohl eigentlich in § 5 UrhG steht:
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
Dort steht aber auch:
(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.
Es ist also nicht ungefährlich amtliche Dokumente zu veröffentlichen. Es kann nämlich ganz schön teuer werden. Im angegebenen Fall soll der Blogger schnell mal 828,- € bezahlen:
Das hat er nun davon, das er die amtlichen Dokumente einer breiteren Öffentlichekeit zugänglich gemacht hat.
Und auch für die Kommunen kann es in Zukunft teuerer werden ihre gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Müssen sie halt Lizenzgebühren bezahlen, und nicht einfach “Raubkopieren”! Die Kämmereien wird freuen. Und auch die Mitarbeiter, dürfen sie doch nun die in den Dokumenten enthaltenen Zeichnungen, Stadtplanausschnitte, Zitate und anderes auf ein eventuell bestehende Verwertungsrecht überprüfen und deshalb mit dem Urheber oder (bis zur Zeit 70 Jahre nach dessen Tod) mit seinen Erben bzw. Rechtsnachfolgern verhandeln um dieses zu nutzen?
Und da ist ACTA und auch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger noch nicht einmal in Kraft.
Und wer wirklich noch glaubt das diejenigen, die diese Abkommen verhindern wollen nur böse Raub(?)kopierer sind, der sollte sich mit diesem Thema einmal näher beschäftigen und sich auch über deren Beweggründe informieren.