Mehr Kundschaft durch Lichtmastwerbung
von Irena Hoffmann, Hauptamtsleiterin
Ein Sprichwort lautet:
„Wer die Werbung einstellt, um Geld zu sparen, handelt wie jemand, der die Uhr anhält, um Zeit zu sparen.“
Mit Unterstützung von geeigneten Standorten zur Anbringung der Lichtmastwerbung können auch Sie unmittelbar an viel befahrenen Straßen im Stadtgebiet Dippoldiswalde auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen, gleichzeitig ist es natürlich auch möglich die Kundschaft in einfacher Weise zu Ihrem Unternehmen zu leiten.
An den stadteigenen Lichtmasten der Straßenbeleuchtung kann an fast allen stark frequentierten Verkehrsadern Lichtmastwerbung zugelassen werden. Standorte sind beispielsweise die Glashütter Straße (S 190), Altenberger Straße (B170), Dresdner Straße in Oberhäslich, neuer Teil der B 170 in Ulberndorf, Reichstädter Straße und weitere. Natürlich muss bei der Wahl der Lichtmasten beachtet werden, dass keine Sichthindernisse für Kraftfahrzeugführer entstehen dürfen. Deshalb liegt in unserer Verwaltung für jeden Straßenzug eine Negativliste der Masten vor, welche nicht vergeben werden können.
Die Werbung hat eine einheitliche Größe von 0,80 m x 0,60m (Hochformat) damit ein geschmackvolles Stadtbild erhalten bleibt. Dennoch ist die Werbung ohne große Genehmigungsverfahren auf Grundlage des § 18 Sächsischen Straßengesetzes möglich.
Für einen doppelseitigen Werbeträger beträgt die Nutzungsgebühr für ein Kalenderjahr 100,00 €. Für einen einseitigen Werbeträger wird die Hälfte der Nutzungsgebühr fällig.
Wir bieten hiermit allen Gewerbetreibenden die Möglichkeit, diese Werbeinformationen an den dafür vorgesehenen Lichtmasten in Anspruch zu nehmen. Gern informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes (Rathaus, Zimmer 204) über noch freie Lichtmasten und deren Standorte. Weitere Informationen erhalten Sie aber auch gern telefonisch unter 03504/649947.