Was machen Sie am 19. Juni 2035? Sofern Ihre Wohnung/ Ihr Haus mit Erdgas versorgt wird, werden Sie zahlen. Bis Mitte des Jahres 2035, so beschloss dies der Dippser Stadtrat Anfang Dezember 2014 relativ geräuschlos, bindet sich die Stadt an die ENSO Energie Sachsen Ost AG und gestattet die Nutzung städtischer Straßen und Wege für die Verlegung der notwendigen Gasleitungen. Dafür gibt es eine Vergütung, die üblicher Weise als Konzessionsabgabe bezeichnet wird.
Angeblich könne man aufgrund der knappen Finanzen auf die Konzessionsabgabe nicht verzichten, redete Jens Peter den Stadträten ins Gewissen. Man hätte sich auch mit Fachleuten dazu ausgetauscht, warb der Oberbürgermeister. Wer die Fachleute sind? Wer bei diesem Geschäft tatsächlich verdient? Welche Alternativen es gegeben hätte?
Dies erläuterte die StattZeitung bereits im Juli in einem ausführlicheren Artikel.
Seitens der Fraktionen im Stadtrat gab es zu diesen versteckten Steuern keine einzige Nachfrage. Aber das ist ja auch kein Wunder, da über diesen Themenkomplex mal wieder nichtöffentlich diskutiert wurde, siehe Protokoll der Sitzung (TOP 03).
Auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht des Landkreises, ob denn diese nichtöffentliche Beschlussfassung rechtens wäre, erhielt die StattZeitung folgende Antwort von Herrn Thomas Obst, der als Abteilungsleiter für dieses Ressort arbeitet:
Nach den hier seitens der Stadtverwaltung Dippoldiswalde vorgelegten Unterlagen ist die nichtöffentliche Beratung der von Ihnen genannten Verhandlungsgegenstände nachvollziehbar und unter Beachtung der kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen auch gerechtfertigt.
§ 37 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO lässt die nichtöffentliche Verhandlung von Angelegenheiten im Stadtrat unter anderem dann zu, wenn berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Dies ist stets eine Einzelfallentscheidung. In den vorliegenden Fällen ging es um vertragliche Vereinbarungen, deren Inhalte bzw. deren Beratung nach der nicht zu beanstandenden Beurteilung der Stadt keine vollumfängliche öffentliche Beratung und Beschlussfassung zuließen. Da nach der herrschenden Rechtsmeinung innerhalb eines Tagesordnungspunktes nicht über einzelne Angelegenheiten öffentlich und nichtöffentlich entschieden werden soll, sondern einheitlich entweder so oder so, ergab die Einzelfallprüfung der Stadt, dass die Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung dieser zwei Angelegenheiten das Öffentlichkeitsinteresse überwiegen.
In Sachen “Neuabschluss Konzessionsvertrag GAS” ist im Übrigen anzumerken, dass in der Stadtratssitzung am 03.12.2014 unter Beschluss-Nr. 066/2014 öffentlich über den Neuabschluss des Konzessionsvertrages GAS beraten und beschlossen wurde. Im nichtöffentlichen TOP ging es um eine Annexregelung zum öffentlich beschlossenen Konzessionsvertrag. Dies hätte zutreffend in der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes erwähnt werden sollen, macht den Beschluss jedoch nicht rechtswidrig.
Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht sind die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse des Stadtrates in den beiden Angelegenheiten nicht zum Nachteil der Stadt. Insofern ergibt sich auch in dieser Hinsicht kein Korrekturbedarf bzw. kein Grund für rechtsaufsichtliches Einschreiten.
Übrigens: Laut einer Hamburger Energieberatung gliedern sich die Gaskosten am Beispiel von Verbrauchern mit der Grundversorgung etwa so:
• 52,8% für Kosten der Gaslieferanten (Gasbeschaffung, Marge, Vertrieb)
• 17,8% für Nettonetzentgelte
• 16,4% für Umsatzsteuer
• 7,6% für Gassteuer
• 3,6% für Konzessionsabgabe
• 1,8% für Sonstiges (Abrechnung, Messung, Messstellenbetrieb)