In der Sächsischen Zeitung vom 27. Juni 2015 schreibt Franz Herz unter der Überschrift “Ortschaftsrat rudert zurück”, dass ich mehrfach wie eine Sprecherin des Ortschaftsrates aufgetreten wäre.
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Im Mai 2014 wurde ich mit dem Mandat der SPD (ich selber bin parteilos) in den Dippser Ortschaftsrat gewählt. Seit der ersten Sitzung bemühe ich mich, die Dippser Bürger bzw. die Wähler aktiv in die Dippser Kommunalpolitik mit einzubeziehen.
Der neu gegründete Ortschaftsrat in der Kernstadt war der erste, bei dem alle Mitglieder mit Kontaktmöglichkeit im Internet zu finden waren. Der Dippser Ortschaftsrat veröffentlichte seit seiner ersten Sitzung alle Protokolle möglichst zeitnah – ebenfalls auf einer neu eingerichteten Internet-Seite. Im Übrigen waren wir damit Vorreiter und Beispielgeber für andere Bürgervertretungen.
Sowohl das erste Protokoll als auch die regelmäßigen, wertungsfreien Berichterstattungen im Dippser Amtsblatt habe ich entweder im Auftrag bzw. ohne Widerspruch der übrigen Ortschaftsräte verfasst, um auch auf diesem Weg die Bürger unserer Stadt zu informieren.
Im ausdrücklichen Auftrag des Ortschaftsrates wiederum bereitete ich die erste Dippser Bürgerversammlung am 25. März vor und moderierte auch diese Veranstaltung.
Der Vorwurf -der mir indirekt auch durch andere Ortschaftsräte gemacht wird- ich würde als “Sprecherin des Ortschaftsrates” agieren, ist daher aus der Luft gegriffen und dient vermutlich dazu, mich öffentlich zu diskreditieren und eigene Schwächen zu kaschieren.
Leider nutzte der Ortsvorsteher René Schlechter die letzte Ortschaftsratssitzung dazu, die Stellungnahme des Kommunalamtes unseres Landkreises aufgrund meiner Beschwerde über die Arbeit des Ortschaftsrates fehlzudeuten.
Aus diesem Grund stelle ich im folgenden meine Vorwürfe und die Antworten nebeneinander und versuche mich an einer kurzen Zusammenzufassung. Das vollständige Schreiben des Landratsamtes finden Sie hier.
Punkt 1:
Im März wurde im Ortschaftsrat ein Maulkorb-Erlass beschlossen, der die Rede- und Meinungsfreiheit von Ortschaftsräten eingeschränkt hätte.
Herr Obst (Kommunalaufsicht des Landkreises) stellt fest, dass ein Beschluss gegen die Ausübung der Grundrechte, z.B. der freien Meinungsäußerung, nichtig ist.
Desweiteren dürften nur Themen nichtöffentlich diskutiert werden, wenn dadurch betroffenen Personen wirtschaftliche oder andere Nachteile entstehen würden, sofern die Beratung darüber öffentlich geschehen würde.
Punkt 2:
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse sind trotzdem der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben.
Auch hier gab mir die Kommunalaufsicht Recht, sofern direkt betroffenen Personen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Nachteile entstehen könnten. Ein Ermessungsspielraum für diese Entscheidung steht dem Ortsvorsteher ausdrücklich nicht zu.
Punkt 3:
Durch den Ortvorsteher René Schlechter wurde mir in der Sitzung des Ortschaftsrates im April verboten, meine Meinung über die Arbeit des Ortschaftsrates zu äußern.
Mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung des Stadtrates, die auch für die Ortschaftsräte gültig ist, wurde das Recht auf das freie Wort (§11 – Redeordnung/ §20 – Wortentziehung) erläutert. Das Agieren von Ortsvorsteher Schlechter war demnach nicht zulässig.
Punkt 4:
Mein Vorwurf: Manipulation von Niederschriften
Laut Kommunalverfassung steht mir das Recht zu, die Wiedergabe abgegebene persönlicher Erklärungen oder Meinungen im Rahmen der Niederschrift einzufordern.
Ausdrücklich und mehrfach wurde durch das Kommunalamt in dem Schreiben empfohlen, mehr Sorgfalt bei der Erstellung von Niederschriften walten zu lassen. Desweiteren wurden detaillierte Hinweise dazu gegeben, was ein Protokoll üblicher Weise enthalten soll.
Punkt 5:
Unterschlagung von Inhalten in der Wiedergabe des Protokolls.
Fälschlicher Weise ist das Landratsamt hier davon ausgegangen, dass eine abgegebene Erklärung von mir als Anlage dem Protokoll beilag. Dies war jedoch nicht der Fall.
Es besteht zwar an sich kein Anspruch darauf, dass eine Erklärung oder ein vorbereitete Stellungnahme dem Protokoll beigefügt werden muss, allerdings hätte ich andernfalls meine Meinung äußern können, die wiederum zwingend wiedergegeben hätte werden müssen.
Punkt 6:
Aufnahme von zusätzlichen Tagesordnungspunkten in die Tagesordnung der Sitzungen des Ortschaftsrates.
Hier verweist das Landratsamt darauf, dass diese Anträge erst beachtet werden müssen, wenn mehr als ein Fünftel der Ortschaftsräte dies verlangen. Dies war im vorliegenden/ in meinem Fall jedoch formell nicht korrekt und aus diesem Grund hätte mein Antrag auch nicht unter “Sonstiges” beschlossen werden dürfen. Auch hier ist der Beschluss nichtig, da die Gemeindeordnung durch den Ortsvorsteher nicht eingehalten wurde.
Zusammenfassung:
Generell wurde der Bürgermeister Jens Peter durch das Landratsamt angemahnt, die Einhaltung der Sächsischen Gemeindeordnung beim Ortschaftsrat in der Kernstadt von Dippoldiswalde zu veranlassen. Insbesondere bei der Erweiterung der Tagesordnung, bei Beschlussfassungen und auch bei den Niederschriften scheint der Ortschaftsrat große Mängel bei seiner Arbeit zu offenbaren. Meine Beschwerde erweist sich im Nachhinein als äußerst notwendig, aber eben auch als sehr berechtigt.
Ich hoffe, dass durch den Bürgermeister die fehlerhaften kommunalrechtlichen Sachverhalte ausgewertet und (zukünftig) korrigiert werden. Seitens der Kommunalaufsicht wird gefordert dafür zu sorgen, die Arbeit des Ortsvorstehers und des Ortschaftsrates rechtssicherer zu gestalten und empfohlen, diese zumindest zeitweise rechtlich zu begleiten.