“Rückübertragung eines Grundstücks mit Erlebnisbad”
Dieses Thema, nämlich nichts geringeres als die Eigentumsverhältnisse des Erlebnisbades in Paulsdorf, verhandelt das Dresdner Verwaltungsgericht am kommenden Mittwoch, dem
21.05.2014, 09:45 Uhr (Sitzungssaal 05), Aktenzeichen: 6 K 388/12
Die Kammer hat die Frage zu klären, ob eine Rückübertragung der Fläche eines Erlebnisbades an der Talsperre Malter im Stadtgebiet Dippoldiswalde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) an die vor 1990 enteigneten Alteigentümer ausgeschlossen ist.
Nach § 5 des Vermögensgesetzers ist die Rückübertragung eines zu DDR-Zeiten oder davor enteigneten Grundstücks an die Alteigentümer u. a. dann ausgeschlossen, wenn dieses vor dem 30. September 1990 »mit erheblichem baulichen Aufwand« in seiner »Nutzungsart oder Zweckbestimmung verändert« wurde »und ein öffentliches Interesse an dieser Nutzung besteht«. Insofern ist von Bedeutung, ob die Nutzung des ursprünglich zu einem Rittergut gehördenden Grundstücks nach der Enteignung geändert worden ist oder schon vor der Enteignung ein Strandbad vorhanden war.
Prozessbeteiligte:
G (CSC – Cramer von Clausbruch Rechtsanwälte Partnerschaft)
./.
Bundesrepublik Deutschland (Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen)
Dazu ist die Große Kreisstadt Dippoldiswalde eingeladen, die durch Rechtsanwalt Dr. Thietz-Bartram aus Dresden vertreten wird.
Laut Oberbürgermeister Ralf Kerndt soll eine gute Chance für Dipps bestehen, hier zu einem glücklichem Ende zu kommen. Leider erfährt man sonst nichts aus dem Rathaus.