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Einbeziehung von Bürgern (Frage 2)

Bundestagswahl am 22. September 2013

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Frage 2:
Entscheidungen im Bundestag unterliegen sehr oft der Parteidisziplin. Der Wille des Souveräns spielt dabei oftmals keine Rolle, da die Bürger des Wahlkreises bei diesen Beschlüssen nicht gefragt werden.

Auf welchem Wege wollen Sie Ihren Wählern (den Bürgern Ihres Wahlkreises) in die Entscheidungsprozesse einbeziehen? Wie informieren Sie über relevante Entscheidungsprozesse und wie kann man Ihnen (möglichst öffentlich) seine Auffassung zu Gesetzesvorhaben mitteilen?

Antwort von Birgitta Gründler (BüSo)

Ganz offen gesprochen, die Frage ist schwierig, was ist denn der Wille des Souveräns?
Das Denken “Gut ist, was mir im Moment nutzt” gibt es ja bei weitem nicht nur bei unseren `Obrigen`, das hat sich auf allen Ebenen unserer Gesellschaft eingenistet.

Deshalb setze ich mich für ein Bildungswesen ein, in dem die Bildung des Charakters zum Staatsbürger, die Methode der Wahrheitsfindung und die Entwicklung von Kriterien unterstützt wird. Früher hat man das mal Humboldt`sches Bildungssystem genannt, aber ich glaube, da läßt sich selbst für Lehrer und Professoren einiges wiederentdecken.

Friedrich Schiller hat in seiner Antrittsrede zum Geschichtsprofessor in Jena: `Was und zu welchem Ende studiere ich Universalgeschichte` über den Unterschied des Brotgelehrten und des Wissenschaftlers gesprochen, prüfe sich jeder selbst und nur so wird das Leben jeden Tag eine spannende Herausforderung.

Und erst dann kommen wir vielleicht der Frage näher, was denn nun wirklich des Volkes Wille ist.

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Antwort von Thomas Richter (FDP)

Ich denke, dass es verpflichtend ist den eigenen Wählern und Bürgern Rechenschaft über die Abgeordnetentätigkeit abzuliefern. Zurzeit bin ich kommunalpolitisch vertreten und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass zu entscheidenden und brennenden Themen in öffentlichen Zusammenkünften debattiert und auch gestritten wird. So habe ich es auf kommunaler Ebene gehalten und werde es auch bei Mandatierung im Bundestag gern tun. Ich hoffe und wünsche, dass insofern ein Interesse der Öffentlichkeit zur Teilhabe ebenso besteht.

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Antwort von Heidi Meißner (GRÜNE)

Bundestagsabgeordnete sind bei Abstimmungen nur ihrem Gewissen verpflichtet. Sicherlich kann die Fraktion ein gewisses Abstimmverhalten bevorzugen, oder Bürger im Wahlkreis eine bestimmte Ansicht zu einem Thema haben und von ihrem Abgeordneten die Vertretung dieser Ansicht fordern. Gebunden ist der Abgeordnete weder an das Eine noch an das Andere, dies wäre grundgesetzwidrig.

Auch für die Information der Bürger über kommende Gesetzesvorhaben und Abstimmungen sind die modernen Kommunikationsmittel rund um das Internet hilfreiche Werkzeuge. So kann der Abgeordnete z.B. auf einer persönlichen Webseite in Form eines Blogs über aktuelle Entwicklungen und seine Positionen berichten. Gästebücher oder E-Mail-Kontakt ermöglicht es den Bürgern, Fragen, Kritik und Anregungen an den Abgeordneten zu bringen.

Zudem ist auch die regelmäßige persönliche Anwesenheit vor Ort im Landkreis wichtig, um für persönlichen Kontakt, z.B. in Form einer Bürgersprechstunde oder in einer offenen Diskussionsrunden zur Verfügung zu stehen.

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Antwort von Tilo Schneider (PIRATEN)

Gemäß Grundgesetz unterliegt der Abgeordnete bei einer Abstimmung nur seinem Gewissen. Dass mich dieses eher dazu verleiten wird, auf die Meinung der Bürger, die ich vertrete, zu hören, als auf die Mitglieder meiner Partei, sollte in einer Demokratie eigentlich ein Grundsatz sein. Wir PIRATEN kennen keinen Fraktionszwang. Dies ist ein sehr wichtiger Grundsatz unserer Partei.

Langfristig wollen wir mit Bürgerentscheiden auf Bundesebene und so genannter Liquid Demogracy Möglichkeiten schaffen, dass sich die Bürger besser aktiv an der politischen Gestaltung beteiligen können. Bis dahin, werde ich als Abgeordneter durch eine transparente Veröffentlichung meiner Arbeit und dem regelmäßigen Angeboten zur möglichst direkten Kommunikation hinarbeiten. Ihre Auffassung zu Gesetzesvorhaben können sie Alternativ natürlich auch per Email oder Post an mich senden.

Sollte ich Ihren Antrag einmal nicht beantworten können oder wollen, haben wir ein Portal gestartet, in welchem man Anträge an alle Abgeordneten, die sich daran beteiligen wollen, senden kann: http://www.openantrag.de/

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Antwort von Diana Sartor (Freie Wähler)

Das Problem der Parteidisziplin ist auch ein Grund warum ich mich für die Freien Wähler entschieden habe. Herr Brähmig oder Herr Dr. Hahn können natürlich viel versprechen, aber wenn die Partei es nicht billigt, sind ihre Versprechen null und nichtig. Anders bei den Freien Wählern. Es geht nicht um parteiideologische Beschlüsse und Zwang, sondern um Sachmehrheiten. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ist mir sehr wichtig. Das Internet ist eine gute Möglichkeit zu kommunizieren. Sollte ich als Bundestagsabgeordnete in den Bundestag einziehen, werde ich weiterhin direkt für Fragen mittels E-Mail zur Verfügung stehen. Des Weiteren möchte ich nach der ersten Hälfte und am Ende meiner Amtsperiode ein Rundschreiben an jeden Haushalt meines Wahlkreises senden, in dem ersichtlich wird, was bisher angepackt wurde und was noch folgen muss. So ist meine Arbeit transparent und nachvollziehbar. Auch Diskussionsrunden in meiner Region, bei denen die Bürger konkrete Fragen stellen können, soll es geben.

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Antwort von Dr. André Hahn (DIE LINKE)

Kein Abgeordneter kann und wird völlig ausblenden, dass er von seiner Partei aufgestellt wurde und deshalb in gewisser Weise auch deren programmatischen Aussagen verpflichtet ist. Damit habe ich auch gar kein Problem, denn ich teile die grundsätzlichen Wahlaussagen der LINKEN von ganzem Herzen.
Wenn es im Einzelfall bei parlamentarischen Entscheidungen Differenzen geben sollte, muss man darüber reden und versuchen, einen Konsens zu finden. Wenn das nicht gelingen sollte, steht für mich persönlich die verfassungsmäßig garantierte Gewissensfreiheit des Abgeordneten über dem so genannten „Fraktionszwang“.

Darüber hinaus bin ich ein großer Anhänger der direkten Bürgerbeteiligung. Mich kann man jederzeit vor allen wichtigen Entscheidungen kontaktieren. Auch führe ich regelmäßig Bürgersprechstunden durch, in denen mir die Menschen aus der Region ihre Meinungen und Erwartungen sowie ihre Sorgen und Nöte mitteilen können.
Bei wirklich wichtigen Gesetzesvorhaben führen wir auch öffentliche Diskussionsveranstaltungen durch, auf denen die von politischen Vorhaben Betroffenen ihre Positionen und Bedenken einbringen können.
Erst danach entscheiden wir über unser Abstimmungsverhalten in den parlamentarischen Gremien.

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Antwort von Klaus Brähmig MdB (CDU)

Die Unterstellung, der Wille des Volkes würde oftmals bei politischen Entscheidungen keine Rolle spielen, möchte ich kurz entkräften. Meine Partei und ich bekennen sich zur repräsentativen Demokratie. In dieser Form des Staatswesens werden politische Sachentscheidungen durch Abgeordnete getroffen und nicht unmittelbar durch das Volk. Die Volksvertreter werden in freien Wahlen gewählt und entscheiden dann eigenverantwortlich. Die repräsentative Demokratie schließt allerdings auch Elemente unmittelbarer Demokratie nicht aus. Auf den regionalen Ebenen können diese das repräsentative System sinnvoll ergänzen.

Auf Landes- und Kommunalebene, wo es um Problemlösungen vor Ort geht, kann die Stimme des Bürgers in unserem föderalen System auf vielfältige Weise Ausdruck finden, etwa bei Befragungen sowie durch Bürgerinitiativen und Bürgerentscheide. Auf Bundesebene jedoch können Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den oft komplexen Fragen unserer Gesellschaft kaum gerecht werden. Naturgemäß können die meisten Volksentscheide nur einfache „Ja“ oder „Nein“ Antworten anbieten. Die Gesetzgebung ist oftmals aber sehr vielschichtig und muss für Außenstehende eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigen. Es ist meines Erachtens völlig angemessen, wenn angesichts der Professionalisierung der Politik Fachleute die politischen Entscheidungen auf Bundesebene treffen, die durch Wahlen legitimiert sind.

Volksentscheide erlauben eine solche detailreiche Abstimmung nicht. Die unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen könnte leicht zu populistisch beeinflussten Ergebnissen führen, bei denen die notwendigen Kompromisse der parlamentarischen Diskussion auf der Strecke blieben. Wie in Frage 1 bereits erwähnt, informiere ich über relevante Entscheidungsprozesse in unterschiedlicher Form. Öffentliche Veranstaltungen, Sprechstunden und die Homepage stehen zur Kontaktaufnahme und politischer Diskussion zur Verfügung.

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Antwort von Klaus Wolframm (SPD)

Von Fraktionszwang und dergleichen halte ich nichts. Ich bin Sozialdemokrat, weil ich die Ziele und Werte teile. Über den richtigen Weg zum Ziel, die notwendigen Zwischenschritte und Herangehensweisen kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Deshalb ist es möglich, seine Meinung offen zu äußern und diese ggf. dann auch gegen den Mainstream in einer Abstimmung deutlich zu machen. Dies hab ich auch immer schon so in den Fraktionen, denen ich vorstehe, so gehandhabt. Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Vor und auch nach wichtigen Entscheidungen steht die Kommunikation mit den Menschen. Meist sind es Entscheidungen, die sie betreffen. Deshalb möchte ich allen interessierten das Angebot machen, vor- und nachbereitend Entscheidungen mit mir zu diskutieren. Nachbereitend, in dem ich über geeignete Medien (Internet, Newsletter, Veröffentlichungen) berichte. Vorbereitend, durch die Nutzung von hilfreichen Werkzeugen rund um das Internet, wie Foren, Blog, Facebook und Co… Zudem werde ich regelmäßig in den verschiedenen Teilen unseres Landkreises Sprechstunden und thematische Diskussionsrunden anbieten. Gern komme ich auch in Vereine, Institutionen und andere Gesprächsrunden, um anstehende Entscheidungen direkt mit Betroffenen zu diskutieren.

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